- Die Piloten des 2016 beim Gotthard-Hospiz abgestürzten Superpumas der Armee trifft am Unglück keine Schuld.
- Zu diesem Ergebnis kommt die Flugunfalluntersuchung der Militärjustiz, das Verfahren ist damit abgeschlossen.
- Beim Unglück waren zwei Militärpiloten ums Leben gekommen, nachdem sie eine Freileitung touchiert hatten.
Die touchierte Leitung war laut dem Untersuchungsbericht des militärischen Untersuchungsrichters auf keiner Karte verzeichnet. «Es ist davon auszugehen, dass sie vorgängig von keinem Crewmitglied bemerkt wurde», heisst es in einer Mitteilung der Militärjustiz.
Die Crew agierte im Spielraum, den die geltenden Vorschriften den Piloten bezüglich Landungen in kabelverseuchtem Gebiet offenlässt.
Obwohl sich der Helikopter in einem Gebiet mit vielen Freileitungen befand, kommt der Bericht zum Schluss, dass der Absturz weder den Piloten, noch dem Flughelfer vorgeworfen werden könne. Demnach seien die Flug- und Landevorbereitungen vorschriftsgemäss durchgeführt worden.
Vorschriften für Flugverfahren sollen auf den Prüfstand
Der Untersuchungsrichter empfiehlt jedoch zu prüfen, ob die geltenden Vorschriften zum An- und Abflugverfahren, insbesondere für «kabelverseuchtes» Gebiet, anzupassen seien. Ebenso solle geprüft werden, ob weitere Massnahmen zur Vermeidung von Kollisionen zu ergreifen seien.