Der Bundesrat hat das Wirtschaftsdepartement (WBF) beauftragt, bis Ende Februar 2017 eine Änderung der Entsendeverordnung vorzubereiten und in die Vernehmlassung zu geben. Die Regierung folgt damit den Empfehlungen einer im Dezember 2015 gebildeten Arbeitsgruppe aus Vertretern der Sozialpartner, der Kantone und des Bundes.
Seit der Einführung im Jahr 2004 wurden die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der EU bereits mehrmals revidiert. Die Eckwerte des nun beschlossenen Aktionsplans lauten wie folgt:
- Mit einer Erhöhung der jährlichen Kontrollen von heute 27‘000 auf neu 35‘000 soll eine ausreichende Kontrolldichte hergestellt werden.
- Die zuständigen kantonalen Stellen und die paritätischen Organe von allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen werden künftig angehalten, vermehrt eine auf Risikoanalysen basierende Kontrollstrategie zu verfolgen.
- In Kantonen und Branchen, in denen die Kontrolltätigkeit an Kontrollvereine delegiert werden, muss eine sachgerechte Steuerung und Aufsicht gewährleistet werden.
- Die Kontrolltätigkeit soll effizient ausgestaltet werden, damit eine rasche Bearbeitung der Einzelfalldossiers sichergestellt ist.
Drittstaaten-Kontingente werden erhöht
Als Reaktion auf die Masseneinwanderungsinitiative kürzte der Bundesrat ab 2015 die Kontingente für Erwerbstätige aus Drittstaaten. Darauf drohten der Wirtschaft die Spezialisten auszugehen. Ab 2017 wird das Kontingent deshalb wieder aufgestockt, wie die Landesregierung bereits im Oktober ankündigte.Nun hat die Landesregierung am Mittwoch definitiv beschlossen, die Höchstzahlen für gut qualifizierte Arbeitskräfte aus Ländern ausserhalb der EU/EFTA um insgesamt 1000 zu erhöhen. Damit stehen nächstes Jahr 3000 Aufenthaltsbewilligungen (B) und 4500 Kurzaufenthaltsbewilligungen (L) zur Verfügung. In den letzten Jahren waren es in beiden Kategorien je 500 weniger gewesen. Weitere 1000 Bewilligungen stehen 2017 als Reserve bereit, um flexibel auf die Bedürfnisse der Kantone reagieren zu können. |