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Mehr Effizienz im Gesundheitswesen
Aus Tagesschau vom 04.05.2016.
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Schweiz Medizinische Behandlungen auf dem Prüfstand

Der Bund will den Nutzen von medizinischen Leistungen, die von der Grundversicherung bezahlt werden, besser überprüfen. Sind sie nicht wirksam oder effizient, sollen Krankenkassen sie künftig nicht mehr vergüten. Verboten werden sie aber nicht.

Der Bundesrat hat beschlossen, das sogenannte Health Technology Assessment (HTA) innerhalb des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) auszubauen, und zwar von bisher zwei auf zehn Mitarbeitende bis 2020. Deren Aufgabe ist die Evaluation von medizinischen Leistungen, die heute von der Grundversicherung bezahlt werden.

«Das Ziel ist, unnötige, nicht wirksame Therapien, Verfahren und Medikamente zu reduzieren», erklärte Gesundheitsminister Alain Berset vor den Medien. Teure Fehlbehandlungen sollten vermieden, die Qualität der Versorgung erhöht werden.

Sparmöglichkeit mit Wegfall unnützer Eingriffe

Die ersten drei Bereiche, die genauer unter die Lupe genommen werden, sind Kniearthroskopien, Wirbelsäuleneingriffe und Eisensubstitution bei Eisenmangel ohne Anämie. Diese Leistungen würden in der Schweiz verhältnismässig oft angewendet und nähmen teils stark zu, so Berset. Der Nutzen der Behandlungen für die Patienten sei indes umstritten, wie Studien aus dem Ausland zeigten.

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Medizinische Fehl- und Überversorgung vermeiden
aus Echo der Zeit vom 04.05.2016. Bild: Keystone
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Ein erstes Pilotprogramm zur Überprüfung von Leistungen läuft seit 2015. Der Bundesrat bewilligte dafür 1,8 Mio. Franken. Für die Jahre 2017 bis 2020 setzt er nun weitere 7,5 Mio. Franken ein. Eine lohnende Investition, denn das Sparpotenzial übersteige diesen Betrag bei weitem, sagte Berset: Alleine bei Kniearthroskopien könnten künftig Behandlungskosten von 10 Mio. Franken pro Jahr wegfallen.

Welche Therapien überprüft und welche Leistungen nicht mehr durch die Grundversicherung vergütet werden sollen, entscheidet letztlich das Departement des Inneren, dem Berset vorsteht. Solche Entscheide seien allerdings nicht das Ende jeder Behandlung einer bestimmten Art. «In der Schweiz herrscht weiterhin Therapiefreiheit», präzisierte Pascal Strupler, der Direktor des BAG.

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Alain Berset: «Den Patienten Leid und Kosten ersparen»
Aus News-Clip vom 04.05.2016.
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