Sollen elektrische Skateboards auf Strassen fahren dürfen? Der erste tödliche Unfall mit einem motorisierten Rollbrett auf einer Strasse hat diese Frage erneut aufgeworfen. Man ist sich in der Schweiz nicht einig, ob die E-Skateboards auf Velostreifen oder auf Trottoirs zugelassen werden sollen.
Wenn man sie im richtigen Rahmen zulässt, ist es eine Chance für die Städte und die Mobilität in den Städten.
Im öffentlichen Raum sind sie noch verboten: Wer sein E-Skateboard auf dem Trottoir oder auf der Strasse benützt, riskiert eine Busse. Laut Bund sind sie punkto Bremsen, Steuerung und Beleuchtung zu wenig sicher. Dies könnte man ändern, sagt der Jungunternehmer Manuel Hug.
Mit seiner Start-Up-Firma SoFlow entwickelt und verkauft er Elektro-Skateboards. Er verlangt vom Bund klare Angaben zu den technischen Vorschriften, damit er seine Geräte so entwickeln kann, dass sie auf öffentlichen Strassen zugelassen werden. Hug ist überzeugt: «Wenn man sie im richtigen Rahmen zulässt, ist es eine Chance für die Städte und die Mobilität in den Städten.»
Mit den kleinen E-Skateboards werde der Verkehr flüssiger, sagt Hug. Dazu seien sie leicht und benötigten keinen Parkplatz. Der Verein Fussverkehr Schweiz widerspricht. E-Skateboards hätten auf Trottoirs und Strassen nichts zu suchen, sagt Thomas Schweizer. «Wenn da ein Bedarf besteht, können abgegrenzte Pisten gemacht werden, auf denen man fahren kann – aber sicher nicht im öffentlichen Raum.»
Wenn da ein Bedarf besteht, können abgegrenzte Pisten gemacht werden, auf denen man fahren kann – aber sicher nicht im öffentlichen Raum.
Schweizer hält E-Skateboards für den Fahrer und den Fussgänger für gefährlich. Der Verein Fussverkehr Schweiz geht sogar noch weiter: Er möchte auch den Verkauf dieser Geräte verbieten.
Auch der Bundesrat hat Sicherheitsbedenken. Aufgrund diverser Vorstösse zu diesem Thema im Parlament arbeitet er aber nun an einer Auslegeordnung über den Umgang mit E-Skateboards. Ein Forschungsprojekt, das auch dem Schweizer Start-Up-Unternehmen etwas Klarheit bringen sollte.