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Schweiz Nach der Entführung kommt die Rechnung

Fahrlässige Reisende mit Schweizer Pass müssen bald tiefer in die Tasche greifen: Das Aussendepartement ändert die Praxis bei der Bezahlung von Hilfeleistungen in Geiselnahmefällen.

Die Schweiz hilft, wenn ihre Staatsbürger entführt oder als Geisel genommen werden und die Fälle einen politischen oder terroristischen Hintergrund haben.

Allerdings müssen die Opfer bald sämtliche Hilfeleistungen selbst berappen, wenn sie sich fahrlässig verhalten haben. Dies gilt zum Beispiel, wenn Touristen die Reisehinweise des EDA nicht beachten oder gegen Gesetze verstossen.

Wer sich nicht fahrlässig verhält und trotzdem entführt wird oder ein Mitarbeiter einer internationalen Organisation ist, muss nur die Kosten übernehmen, die persönlich zurechenbar sind. Darunter fallen laut EDA zum Beispiel Transportkosten.

Nichts bezahlen müssen Staatsangestellte und deren Angehörige, welche während der Ausübung ihrer Tätigkeit entführt oder als Geisel genommen werden. Die EDA-Dienstleistungen kosten 75 Franken pro angefangene halbe Stunde – ausserhalb der Bürozeiten kann die Gebühr höher ausfallen.

Die revidierte Gebührenverordnung tritt im November in Kraft.

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