Das Wichtigste in Kürze:
- Im Jahr 2004 erlitt ein Junge bei der Geburt in einem Zürcher Regionalspital einen Sauerstoff- und Durchblutungsmangel. Er ist deshalb cerebral gelähmt.
- Jetzt hat das Zürcher Obergericht geurteilt, dass das Spital dem Jungen und seiner Mutter eine Genugtuung von 140'000 Franken bezahlen muss.
- Für Patientenschützerin Margrit Kessler ist dieser Betrag angesichts des Millionenschadens «lächerlich».
Ein heute 13-jähriger Junge wird sein Leben lang auf fremde Hilfe angewiesen sein. Er ist cerebral gelähmt, weil er bei seiner Geburt unter Sauerstoff- und Durchblutungsmangel litt. Nun hat das Zürcher Obergericht geurteilt, dass die Hebamme bei der Geburt Vorschriften missachtet und die Sorgfaltspflicht verletzt hat.
So habe sie zum Beispiel die Herztöne des Kindes nicht regelmässig abgehört und so erst zu spät bemerkt, dass die Nabelschnur zwischen Kopf und Becken eingeklemmt gewesen sei. Ausserdem hätte die Hebamme früher einen Arzt hinzuziehen müssen.
«Eine lächerliche Summe»
Für diese Sorgfaltspflichtverletzungen muss das Zürcher Regionalspital, in dem der Junge geboren wurde, eine Zahlung von 140'000 Franken leisten.
Das sei aber nur eine kleine Genugtuung, sagt Patientenschützerin Margrit Kessler. «Diese Summe ist unglaublich lächerlich.» Denn der Schaden, der durch die Sorgfaltspflichtverletzung entstanden sei, gehe in die Millionen. «Und wir – die Allgemeinheit – müssen den Rest bezahlen.»
Zahlungen sind selten
Denn nun zahle die Invalidenversicherung, also die öffentliche Hand, jahrzehntelang für das behinderte Kind. Dabei wäre dies die Aufgabe des Spitals oder dessen Haftpflichtversicherung, sagt Kessler. Dazu komme es jedoch praktisch nie.
Zahlen des Spitalverbands H Plus zeigen, das tatsächlich nicht häufig Geld fliesst, wenn Patienten und ein Spital um Fehler streiten. Nur in rund einem Drittel der Streitfälle komme es schliesslich zu Geldzahlungen, heisst es bei H Plus auf Anfrage.