- E-Voting soll als dritter Stimmkanal – neben dem Gang zur Urne und der brieflichen Stimmabgabe – etabliert werden. So will es der Bundesrat.
- Dazu muss das Bundesgesetz über die politischen Rechte angepasst werden. Die zugehörige Vernehmlassung beginnt im zweiten Halbjahr.
- Die Eckpunkte, die der Bundesrat festgelegt hat, sehen vor, dass Kantone auch künftig nicht gezwungen werden können, E-Voting einzuführen.
Seinen Entscheid über das weitere Vorgehen in Sachen elektronische Stimmabgabe hat der Bundesrat auf Basis eines Expertenberichts gefasst.
Demnach kann die elektronische Stimmabgabe «als sicherer und vertrauenswürdiger Stimmkanal» ausgebaut werden. Die bereits heute geltenden Sicherheitsanforderungen sollen weitergeführt und von der Verordnungs- auf Gesetzesstufe gehoben werden, empfehlen die Experten.
Wahlfreiheit der Kantone und der Stimmbürger
Die Kantone sollen weiterhin selber entscheiden können, ob sie überhaupt auf ein E-Voting-System setzen wollen, und wenn ja, auf welches. Für deren Einsatz soll auch künftig eine Bewilligung des Bundesrats nötig sein.
Diese würde allerdings neu unbefristet erteilt, erklärte Bundeskanzler Walter Thurnherr vor den Medien in Bern. Er koordiniert die Einführung des elektronischen Stimmkanals. Seit 2004 haben 14 Kantone solche Systeme in rund 200 Versuchen getestet. Acht Kantone verwenden derzeit die elektronische Stimmabgabe, fünf davon für Landsleute im In- und Ausland. Ab September 2018 wird auch der Kanton Thurgau wieder Versuche aufnehmen.
Die Stimmberechtigten sollen zudem weiterhin wählen dürfen, ob sie ihre Stimme elektronisch, brieflich oder persönlich an der Urne abgeben. Um das Vertrauen in die elektronische Stimmabgabe zu stärken, sollen gemäss Bundesrat die Quellcodes von E-Voting-Systemen offengelegt werden.
Für die Kantone biete E-Voting Chancen, sagte Barbara Schüpbacher-Guggenbühl, Präsidentin der Schweizerischen Staatsschreiberkonferenz: «Die Prozesse werden verbessert, es gibt keine ungültigen Stimmen mehr, und die Ausübung der politischen Rechte wird für unsere Stimmbürgerinnen und Stimmbürger erleichtert» – etwa dank der Barrierefreiheit beim E-Voting.
Angst vor Manipulation und Cyberattacken
Ein wichtiger Aspekt bei der Einführung von E-Voting ist die Sicherheit: E-Voting-Systeme brauchen eine Absicherung gegen Cyberattacken. Jedes System soll vollständig überprüfbar und jede Stimme individuell nachvollziehbar sein. Auch das Abstimmungsresultat muss verifizierbar sein.
Derzeit läuft eine intensive Debatte rund um die Verlässlichkeit von elektronischen Stimm- und Wahlsystemen. Kritiker verschiedener politischer Lager weisen auf das Risiko hin, dass Ergebnisse manipuliert werden könnten.
Laut Thurnherr ist sich der Bundesrat dieser Bedenken bewusst: «Das ist legitim und das nehmen wir auch ernst. Aber am Ende wird der Gesetzgeber eine Abwägung vornehmen müssen.» Diese Abwägung beginnt im Herbst, wenn der Bundesrat die Gesetzesrevision in die Vernehmlassung schickt.