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Schweiz Nachrichtendienstgesetz vor Abschluss

Bei der Diskussion um das neue Nachrichtendienstgesetz zeichnet sich eine Einigung zwischen National- und Ständerat ab. In einem umstrittenen Punkt hat sich die kleine Kammer dem Nationalrat angeschlossen.

Im Zentrum stand die Frage, wessen Erlaubnis der Nachrichtendienst künftig braucht, um zur Informationsbeschaffung in Computer im Ausland einzudringen. Der Ständerat wollte hier zunächst dasselbe Genehmigungsverfahren wie für das Eindringen in Computer im Inland anwenden: Demnach müsste der Nachrichtendienst die Zustimmung des Verteidigungsministers und eines Richters des Bundesverwaltungsgerichts einholen.

Der Haken daran: Nach diesem Verfahren wäre das Eindringen in Computer im Ausland faktisch nicht möglich, da kein Richter einer solchen Massnahme auf fremden Territorium zustimmen könnte. Der Nationalrat sprach sich daher gegen ein solches Genehmigungsverfahren aus.

Der Ständerat zeigte sich damit einverstanden und schlug aber alternativ vor, dass der Verteidigungsminister über die Durchführung einer solchen Massnahme erst entscheidet, nachdem er den Aussenminister und die Justizministerin konsultiert hat.

Bundesrat soll über Aktionen entscheiden

40 Dschihad-Reisende

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Der Nachrichtendienst des Bundes hat bisher 40 Dschihad-Reisende aus der Schweiz gezählt. Es handelt sich dabei um bestätigte Fälle. Hinzu kommen 29 Verdachtsfälle. Bei 24 Personen handelt es sich um Schweizer Bürger.

In einem anderen Punkt ist der Ständerat bei seinem früheren Beschluss geblieben. Hier geht es um das Eindringen in Computer im Ausland, um den Zugang zu Informationen zu stören, zu verhindern oder zu verlangsamen. Der Nachrichtendienst soll dies tun dürfen, wenn Computersysteme im Ausland für Angriffe auf kritische Infrastrukturen in der Schweiz verwendet werden.

Gleich wie der Bundesrat will der Ständerat hier, dass in jedem Fall der Bundesrat über die Durchführung einer solchen Massnahme entscheidet. Der Nationalrat will hingegen dem Bundesrat die Möglichkeit geben, den Entscheid an den Verteidigungsminister oder an den Nachrichtendienstchef zu delegieren.

Geheimhaltung von Dokumenten

Eingelenkt hat der Ständerat bei den Transparenz-Bestimmungen. Demnach soll das Öffentlichkeitsprinzip nicht für den Zugang zu amtlichen Dokumenten, welche die Informationsbeschaffung des Nachrichtendienstes betreffen gelten. Ständerat Alex Kuprecht wies darauf hin, dass viele Anfragen bezüglich Dokumenten des Nachrichtendienstes einen journalistischen Hintergrund hätten.

Maurer: «Seriöse Grundlage für Arbeit des NDB»

Zufrieden mit den Beratungen zeigte sich Verteidigungsminister Ueli Maurer: «Es ist ein Gesetz entstanden, das eine seriöse Grundlage für die Arbeit des Nachrichtendienstes bildet.»

Nun ist wieder der Nationalrat am Zug. In allen anderen Punkten hatten sich die beiden Räte bereits geeinigt. Die Chance ist damit gross, dass das Nachrichtendienstgesetz in der laufenden Herbstsession unter Dach und Fach gebracht wird. Mit dem neuen Gesetz dürfte sich der Nachrichtendienst über neue Kompetenzen freuen: So könnte er Telefongespräche abhören, private Räume verwanzen und in Computer eindringen. Bis dato darf der NDB lediglich im öffentlichen Raum aktiv werden.

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