Zum Inhalt springen

Nationales Krebsregister Das gezähmte «Bürokratiemonster»

  • Seit Anfang Jahr gibt es in der Schweiz ein nationales Krebsregister.
  • Dieses verpflichtet die Kantone, die Daten krebskranker Einwohnerinnen und Einwohner zu sammeln, sofern diese nicht explizit dagegen sind.
  • «Das Berner Beispiel zeigt, dass die meisten Ärzte bereits auf freiwilliger Basis gut kooperiert haben», so Aurel Perren, Leiter des Krebsregisters Bern/Solothurn.

Der Bundesrat schiesse über das Ziel hinaus, hatten die Kantone kritisiert. Die geplante Datensammlung sei zu umfangreich, Aufwand und Ertrag stimmten nicht überein. Heute klingt es anders. Michael Jordi, Generalsekretär der kantonalen Gesundheitsdirektorenkonferenz, sagt: «Man hat den Datensatz angepasst und verkleinert. Das Projekt wurde aufs Wesentliche fokussiert.»

Einige Ärzte sehen das immer noch anders. Sie sprechen von einem Bürokratiemonster und grossem Mehraufwand. Eine Kritik, die Aurel Perren nicht nachvollziehen kann. Der Leiter des Krebsregisters Bern/Solothurn sagt, man sei auf die Einwände der Ärzteschaft eingegangen. Beim überarbeiteten Projekt halte sich der Mehraufwand für Ärzte und Spitäler in Grenzen.

Bald vollständige Datensammlung

Bern führt seit 2013 ein Krebsregister – bis vor kurzem also auf freiwilliger Basis. Die Erfahrungen mit den Ärzten seien gut, sagt Perren. «Es war gut zu sehen, wie freiwillig die Ärzteschaft Meldungen durchgeführt hat. Wir haben es innerhalb von einem Jahr hingekriegt, eine gute Meldequote aufzubauen.»

Seit dem 1. Januar gilt nun also die schweizweite Meldepflicht. Künftig werde man eine vollständige Datensammlung haben, erklärt Ulrich Wagner, Direktor der nationalen Krebsregistrierungsstelle. Daraus könne man wissenschaftliche Erkenntnisse ziehen: «Was vor allem genutzt werden soll, ist die Aussagekraft zum Verlauf von Krankheiten. Wir werden aber sicher auch zur Versorgungs-, Diagnose- und teils auch zur Behandlungsqualität Aussagen machen können.»

Relativ rasch werde man Früherkennungsprogramme wie zum Beispiel das Brustkrebs-Screening bewerten können. Auch der Patientenschutz sei gewährleistet. Denn das neue Krebsregistrierungsgesetz verpflichtet Ärzte, ihre Patienten über das Krebsregister zu informieren. Diese haben ein Vetorecht. Sie können also verbieten, dass Ärzte ihre Daten weiterleiten.

Meistgelesene Artikel