Zum Inhalt springen

Header

Inhalt

Schweiz «Nein heisst Nein» – auch in der Schweiz?

Gegrapscht wird im Club, im Gedränge, unvermittelt und meistens gegen Frauen. Deutschland hat das Grapschen nun unter Strafe gestellt und feiert den Schritt als «historisch». Braucht es in der Schweiz auch strengere Gesetze? Die Meinungen gehen auseinander.

SP-Nationalrätin Yvonne Feri begrüsst, dass Sexualstraftäter in Deutschland härter angefasst werden sollen. Sie fordert, dass nun auch hierzulande etwas geschehe. «Ich finde das ein gutes Signal, auch für uns in der Schweiz. Da muss man etwas machen – sei es in der Prävention oder der Gesetzeslage –, damit man nicht mehr diesem Missstand ausgesetzt ist.»

«Nein heisst Nein»

Box aufklappen Box zuklappen

In Deutschland gilt künftig ein erheblich strengeres Sexualstrafrecht, in dem erstmals der Grundsatz «Nein heisst Nein» festgeschrieben ist. Strafbar macht sich künftig nicht nur, wer Sex mit Gewalt oder Gewaltandrohung erzwingt. Es soll vielmehr ausreichen, wenn sich der Täter über den «erkennbaren Willen» des Opfers hinwegsetzt.

Insbesondere die Ereignisse in der Silvesternacht in Köln, als ganz viele Frauen begrapscht wurden, haben das Bewusstsein für das Problem geschärft. Feri erhofft sich von einem schärferen Sexualstrafrecht eine abschreckende Wirkung. Menschen, die andere ohne deren Einwilligung anfassen, würden sich das künftig zweimal überlegen. «Sie würden sich hoffentlich zurückhaltender verhalten. Denn es geht einfach nicht, dass man solche Grenzen überschreitet.»

«Sexuelle Belästigung» bereits im Gesetz

Auf der anderen Seite des politischen Spektrums kommt der Ruf nach dem Strafrecht aber nicht gut an. SVP-Nationalrätin Andrea Geissbühler hält das aktuelle Gesetz für gut genug. Deshalb bringe es nichts, noch mehr zu unternehmen. «Wir haben genug Artikel und Strafbestimmungen, die wir anwenden können.»

Geissbühler denkt insbesondere an den Straftatbestand der «sexuellen Belästigung», der bereits im Strafgesetzbuch steht. Wer jemanden tätlich sexuell belästigt, werde auf Antrag mit Busse bestraft, heisst es dort.

Rechtsprofessor: Strafrecht in gutem Zustand

Strafrechtsprofessor Martin Killias von der Universität St. Gallen unterstützt diese Sichtweise. Eine Verschärfung des Gesetzes wie in Deutschland brauche es nicht. «In der Schweiz wäre das nicht nötig. Denn das geltende Recht deckt solche Fälle weitgehend ab.»

Audio
«Nein heisst Nein» - auch in der Schweiz?
aus Rendez-vous vom 08.07.2016. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 48 Sekunden.

Gemäss Killias kann die Busse bis 10'000 Franken betragen. In schweren Fällen – zum Beispiel wenn eine Gruppe von Männern eine Frau belästigt – gebe es den Straftatbestand der «sexuellen Nötigung» mit einer Gefängnisstrafe von maximal zehn Jahren. Von Nötigung wird dann gesprochen, wenn sich das Opfer nicht wehren kann.

Killias will das Problem der Belästigung nicht kleinreden und macht einen Vergleich: Wenn beispielsweise in einem Quartier viele Einbrüche verübt würden, «dann ist das ein Problem und dann muss man etwas unternehmen. Das Problem wird aber nicht gelöst, indem man einfach den Diebstahl-Paragrafen revidiert.»

Grapschen sei tatsächlich ein Problem, aber der Ruf nach einem schärferen Sexualstrafrecht sei nicht die Lösung. Das Strafrecht sei auf einem guten Stand, so sein Fazit.

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel