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Schweiz Neue Beschwerde gegen verschärftes Hooligan-Konkordat

Fussballfans haben beim Bundesgericht eine zweite Beschwerde gegen das revidierte Hooligan-Konkordat eingereicht. Laut «Schweiz aktuell» richtet sich die Beschwerde gegen den Beitritt des Kantons Aargau.

Fussballfans aus den Kantonen Aargau, Bern und Basel-Stadt haben beim Bundesgericht eine weitere Beschwerde gegen das revidierte Hooligan-Konkordat eingereicht. Damit sind bereits zwei Beschwerden gegen das verschärfte Hooligan-Konkordat hängig – von Sportfans aus insgesamt sechs verschiedenen Kantonen. Eine erste Beschwerde war im Februar eingereicht worden.

Die zweite Beschwerde ist allerdings deutlich umfangreicher und detaillierter. Autor der Beschwerde ist der Zürcher Rechtsanwalt Martin Looser. Für ihn ist das revidierte Konkordat «rechtsstaatlich bedenklich», wie er gegenüber «Schweiz aktuell» sagt.

Die Regelung beschränke die Grundrechte nicht nur von Fussball- oder Eishochey-Fans teils massiv. Zahlreiche Rechtsbegriffe im Konkordats-Text seien unbestimmt und der Ermessensspielraum dadurch viel zu gross. Und da es zu einem grossen Teil juristische Laien seien, die das Konkordat umsetzten, sei die Gefahr sehr gross, dass es zu Fehlurteilen komme.

Warten auf Bundesgericht

Die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren KKJPD bestätigt den Eingang der zweiten Beschwerde. Sie bedauert, dass dadurch möglicherweise das Urteil des Bundesgerichts hinausgezögert werde.

Roger Schneeberger, Generalsekretär der KKJPD, lässt den Vorwurf der unzulässigen Einschränkung von Grundrechten nicht gelten: «Die Beschwerden stellen das Recht des Individuums zu stark in den Vordergrund. Die Freiheit des Einzelnen hört da auf, wo die Freiheit der Allgemeinheit bedroht ist, wenn zum Beispiel ganze Bahnhöfe gesperrt werden müssen.»

Das Bundesgericht wird voraussichtlich noch dieses Jahr über die beiden Beschwerden urteilen. Je nach Urteil müsste das verschärfte Konkordat wieder geändert werden.

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