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Bei ÖV-Verspätungen sollen Kunden künftig Geld zurückbekommen
Aus HeuteMorgen vom 14.08.2019.
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Neue Entschädigungsregelung SBB soll bei Verspätungen künftig zahlen – und zwar viel

  • Zugausfälle, Verspätungen, Haltestellen ausgelassen: Die SBB verärgerten diesen Sommer zahlreiche Passagiere.
  • Den Frust von Bahnkunden könnte bald eine neue Entschädigungsregelung besänftigen – initiiert vom Bundesrat.
  • Bei Ausfällen oder bei grossen Verspätungen sollen Passagiere künftig mindestens einen Viertel des Ticketpreises zurückbekommen.

Erstmals hat die betroffene Transportbranche die Mehrkosten dieser Regelung errechnet. Einen einstelligen Millionenbetrag werde die Schweizer Transportbranche verspäteten Kunden jährlich zurückerstatten, schätzt die ÖV-Organisation ch-direct grob auf Anfrage.

Der Bundesrat rechnete einst mit nur einer halben Million. Wohl auch, weil er noch keine Entschädigung für GA-Besitzer vorgesehen hatte. Die neue Regel gibt Mehrarbeit für ÖV-Unternehmen – aber nicht nur für sie, wie die SBB betont.

Droht unnötige Bürokratie?

So schreibt die SBB auf Anfrage: «Der Aufwand wird sich sowohl für die Kunden wie für die SBB gegenüber der aktuellen Kulanz-Lösung der SBB mit ‹Sorry›-Bons erhöhen.» Denn heute verteile die SBB bei Verspätungen freiwillig Gutscheine direkt im Zug.

Neu müssten Passagiere einen Antrag auf Entschädigung einreichen – bei einer zentralen Beschwerdestelle, welche die Transportunternehmen einrichten möchten. Wie das genau funktionieren soll, wird derzeit geklärt.

Die feste Absicht sei dabei, dass nicht die Passagiere am Ende die Leidtragenden seien, stellt das Bundesamt für Verkehr als Aufsichtsbehörde klar. Amtssprecher Michael Müller hält der SBB entgegen, dass die neue Regel die Rechte der Passagiere stärke. Denn sie erhielten einen Rechtsanspruch auf Entschädigungen.

Es liegt nun an den Transportunternehmen, diese Regelung so einfach und unbürokratisch wie möglich zu formulieren.
Autor: Michael MüllerMediensprecher des Bundesamts für Verkehr

Die neue Regelung sei ein Fortschritt, ist Müller überzeugt: «Es liegt nun an den Transportunternehmen, diese so einfach und unbürokratisch wie möglich zu formulieren.»

Die EU kennt das System bereits

Komme hinzu, so die Präsidentin der Verkehrskommission Edith Graf-Litscher: In der EU funktioniere das schon seit Jahren. Die SP-Nationalrätin ist überzeugt, dass sich auch in der Schweiz eine Lösung finden lässt, die weder für die Transportunternehmen noch die Passagiere mit grossem Aufwand verbunden sei.

In Deutschland etwa musste die Deutsche Bahn ihren Passagieren allein letztes Jahr 55 Millionen Euro zurückzahlen – doppelt so viel wie vier Jahre zuvor. In der Schweiz soll das neue Entschädigungsregime in einem Jahr in Kraft treten.

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