Die Mitglieder der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos) haben an der Mitgliederversammlung in Luzern ihr neues Co-Präsidium gewählt.
Die Führung des Fachverbandes übernehmen Therese Frösch, alt Nationalrätin und ehemalige Sozialvorsteherin der Stadt Bern, sowie Felix Wolffers, der Leiter des Sozialamtes der Stadt Bern. Sie folgen auf Walter Schmid, der nach 15 Jahren von seinem Amt als Skos-Präsident zurücktritt.
Das Amt des Skos-Präsidenten hat es in sich. Denn Sozialhilfe ist ein heikles Thema. Auf der einen Seite erhitzen Missgunst und Berichte einzelner Sozialhilfebetrüger die Gemüter vieler Bürger. Auf der anderen Seite leiden viele Städte und Gemeinden an den Kosten der unterschiedlich hohen Ausgaben für Sozialhilfe. Die Skos steht dabei regelmässig im Fokus der Kritiker.
Umstrittene Skos-Richtlinien
Der Verband, dem neben Bund und Kantonen, rund 600 Städte, Gemeinden sowie private Organisationen angehören, empfiehlt den Mitgliedern in ihren Skos-Richtlinien, wie viel Geld Sozialhilfeempfänger als soziales Existenzminimum erhalten sollten.
Verbindlich werden diese Empfehlungen allerdings erst durch die kantonale oder kommunale Gesetzgebung. Denn die Sozialhilfe liegt in der Kompetenz der Kantone. Die Skos-Richtlinien sorgen daher auch für eine schweizweite Harmonisierung der Sozialhilfe. Doch Harmonie herrscht nicht unter allen Verbandsmitgliedern.
Das soziale Existenzminimum nach Skos-Richtlinien (exkl. Miete, Nebenkosten und medizinische Versorgung)
Haushaltsgrösse | Grundbedarf ab 2013 pro Monat |
---|---|
1 Person | 986 Franken |
2 Personen | 1509 Franken |
3 Personen | 1843 Franken |
4 Personen | 2110 Franken |
5 Personen | 2386 Franken |
6 Personen | 2662 Franken |
7 Personen | 2938 Franken |
jede weitere Person | + 276 Franken |
So trat im April 2013 die Gemeinde Rorschach aus der Skos aus. Die St. Galler Gemeinde kritisierte, die Skos vertrete nur noch die Interessen der Sozialhilfe-Empfänger. Danach kündigten auch Berikon (AG), Oberglatt (ZH), Dübendorf (ZH) und Romanshorn (TG) ihre Mitgliedschaft.
Sie alle manifestierten mit ihrem Austritt ihren Unmut über die Richtlinien der Skos. Sie wollen sich nicht mehr länger an die Vorgaben halten.
Unser wichtigstes Geschäft ist die Weiterentwicklung der Skos-Richtlinien.
Und so erstaunt es nicht, dass die neugewählten Co-Präsidenten bereits kurz nach der Wahl ankündigten, die Skos-Richtlinien zur überprüfen. «Unser wichtigstes Geschäft ist die Weiterentwicklung der Skos-Richtlinien», sagte Felix Wolffers. Geprüft würden die Höhe der Leistungen und die Wirkung der Anreizsysteme. Noch in diesem Jahr solle bei Kantonen, Gemeinden und Fachkreisen eine Vernehmlassung stattfinden. Wolffers und Frösch betonten zugleich, dass Sozialhilfe nur erhalte, wer sie wirklich nötig habe.
5 Kantone, die am meisten Sozialhilfe entrichten
Sozialhilfe-Beträge 2011 | Einwohnerzahl 2011 (Rang) | |
1. Zürich | 467 Mio. Franken | 1'392'400 (1) |
2. Bern | 413 Mio. Franken | 985'000 (2) |
3. Waadt | 275 Mio. Franken | 725'900 (3) |
4. Genf | 146 Mio. Franken | 460'500 (6) |
5. Basel-Stadt | 117 Mio. Franken | 186'000 (15) |
Gesamtschweiz | 2,1 Mrd. Franken | 7'954'700 |
Wissenswertes rund um die Sozialhilfe:
- Gesamtschweizerisch werden jährlich rund 2 Milliarden Franken für Sozialhilfe aufgewendet.
- Sozialhilfe wird aus öffentlichen Geldern finanziert, nicht aus Lohnprozenten wie bei den Sozialversicherungen.
- Menschen aller Altersgruppen und in verschiedensten Lebenslagen sind auf Sozialhilfe angewiesen.
- In der Schweiz beziehen über 235'000 Personen Leistungen der Sozialhilfe.
- Ein Drittel der Sozialhilfebeziehenden sind Kinder und Jugendliche zwischen 0 und 17 Jahren.
- Rund ein Drittel der Sozialhilfebeziehenden im erwerbsfähigen Alter ist ganz oder teilweise erwerbstätig. Ihr Einkommen reicht aber nicht aus, um die Lebenskosten zu decken.
- Ältere Menschen beziehen selten Sozialhilfe, da die Ergänzungsleistungen zur AHV das Existenzminimum garantieren.
- Aufgrund der Armutsquote von über 7,5 Prozent ist zu vermuten, dass viele armutsbetroffene Menschen in der Schweiz ihren Anspruch auf Sozialhilfe aus verschiedenen Gründen nicht geltend machen.