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Neue Tierschutzverordnung Schreddern lebender Küken ab 2020 verboten

  • In der Schweiz ist es künftig verboten, lebende Küken zu schreddern. Der Bundesrat hat die entsprechende Anpassung der Tierschutzverordnung auf den 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt.
  • Die Anpassung hatte das Parlament im September diesen Jahres beschlossen.
  • Das Schreddern lebendiger Küken, die sogenannte Homogenisierung, kam in den vergangenen Jahren nur noch selten zum Einsatz, schreibt der Bundesrat.

Für den Vollzug des Verbots sind in der Schweiz die kantonalen Veterinärdienste zuständig. Sie werden im Rahmen ihrer Kontrolltätigkeit sicherstellen, dass das Verbot in den betroffenen Betrieben eingehalten wird. Weiterhin erlaubt bleibt jedoch die Tötung mit CO2.

Geschlechtsbestimmung im Ei vor Durchbruch

Laut dem Bundesrat steht eine Alternative zu den bestehenden Tötungsmethoden vor dem Durchbruch. Mit der Methode der Geschlechtsbestimmung im Brutei soll es künftig möglich sein, sehr früh nach der Befruchtung das Geschlecht der Küken zu bestimmen. So könnten die Bruteier von männlichen Küken frühzeitig eliminiert werden. Diese würden dadurch gar nicht mehr ausgebrütet.

Momentan werden diese neuen Methoden noch nicht breit angewendet. Mehrere internationale Firmen und Universitäten forschen und entwickeln in diesem Bereich jedoch eine kommerzielle Methode. Dies sei auch im Interesse der Schweiz, schreibt der Bundesrat.

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