- Das Bundesverwaltungsgericht lässt 23 regionale und private Fernsehsender abblitzen mit ihrer Beschwerde.
- Die Sender wehrten sich gegen Tarife für die Urheberrechte für das zeitversetzte Fernsehen.
- Das Gericht trat aber gar nicht auf ihre Bewschwerde ein, da die TV-Stationen «nicht beschwerdeberechtigt seien».
Im Februar 2018 genehmigte die Eidgenössische Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten einen neuen Tarif. Dieser wurde von Verwertungsgesellschaften wie Pro litteris ausgehandelt. Mit dem Tarif werden die Entschädigungen geregelt, die die Anbieter von zeitversetztem Fernsehen an die Fernsehstationen zu bezahlen haben.
Die Schiedskommission vertrat die Ansicht, dass die Verwertungsgesellschaften die Tarife für die Sender auszuhandeln haben. Diese würden die Interessen der TV-Sender wahrnehmen.
Das Bundesverwaltungsgericht musste nun prüfen, ob die Fernsehsender überhaupt legitimiert sind, eine Beschwerde gegen den Tarif einzureichen, weil sie am Verfahren vor dem Schiedsgericht nicht Partei waren.