Zum Inhalt springen

Notwendige Identitätsprüfung Behörden sollen Smartphones von Asylbewerbern auswerten dürfen

Die Identitätsprüfung mittels Handy-Daten sollen mit einer Gesetzesänderung möglich werden.

Um Asylsuchende identifizieren zu können, sollen Schweizer Behörden deren Mobiltelefone und Laptops auswerten dürfen - wenn sie ihre Identität nicht selber bekanntgeben wollen. Die Staatspolitischen Kommissionen (SPK) von National- und Ständerat haben einer entsprechenden Gesetzesänderung zugestimmt.

Laut einer Mitteilung der Parlamentsdienste ist die SPK des Ständerats (SPK-S) der Ansicht, dass dieses Mittel zur Identitätsfeststellung in Staaten wie etwa Deutschland bereits erfolgreich praktiziert werde.

Die Kommission sehe keinen Grund, warum diese Methode nicht angewendet werden solle. Bei einer sorgfältigen Abklärung der Identität von Asylsuchenden könne das Vertrauen der Bevölkerung in das Asylverfahren gestärkt werden.

Wie schon zuvor die SPK des Nationalrates, stimmte die SPK-S mit 9 gegen 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen einer Parlamentarischen Initiative von Nationalrat Rutz Gregor (SVP/ZH) zu.

Begründet wird dieser Vorstoss damit, dass in den vergangenen Jahren rund drei Viertel der Asylbewerber ohne Papiere in die Schweiz eingereist waren. Deren Identität konnten so nicht festgestellt werden. Viele Asylsuchende hätten aber Mobiltelefone oder Laptops dabei. Heute haben die Behörden aber keine gesetzliche Grundlage, zur Überprüfung der Identität auf diese Geräte zuzugreifen.

Kritik der Schweizerischen Flüchtlingshilfe

Für die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) ist die Einsicht in die persönlichen elektronischen Geräte ein «drastischer Eingriff in die Privatsphäre». Das sei «unverhältnismässig und rechtsstaatlich sowie aus Sicht des Datenschutzes höchst bedenklich».

Die Forderung der beiden Staatspolitischen Kommissionen sei eine Spezialbestimmung, die weit über die restriktive Regelung im Strafrecht über die Auswertung von Handydaten hinausgeht, schreibt die SFH. Smartphones von mutmasslichen Straftätern dürfen nur bei schweren Delikten und bei begründetem Tatverdacht analysiert werden.

Die SFH kritisiert, dass es unklar sei, ob die Behörden die Daten nicht auch für andere Zwecke als die Identitätsabklärung nutzen. Asylsuchende würden dadurch generell kriminalisiert.

Das sagt Bundeshaus-Redaktor Dominik Meier

Box aufklappen Box zuklappen

Der Weg bis zur Umsetzung der Idee ist noch weit. Zuerst muss das Parlament einen konkreten Gesetzestext erarbeiten und verabschieden. Angesichts der klaren Mehrheiten in den Kommissionen von National- und Ständerat scheint die Sache aber politisch geritzt.

Meistgelesene Artikel