- Die FDP-Delegierten haben an ihrer Versammlung in Pratteln BL die Nein-Parole zur Selbstbestimmungsinitiative der SVP gefasst. Die Vorlage will Landesrecht über nicht-zwingendes Völkerrecht stellen.
- Der Entscheid fiel deutlich aus: 293 Delegierte lehnten die Initiative ab, nur 10 stimmten zu.
- Ähnlich deutlich ist das Verdikt beim Referendum gegen Sozialdetektive: Die FDP-Delegierten haben mit 246 gegen 26 Stimmen die Ja-Parole zum Gesetz beschlossen.
- Es ermöglicht Sozialversicherungen, Versicherte bei Verdacht auf Missbrauch durch Detektive observieren zu lassen.
Bundesrat Ignazio Cassis votierte vor den Delegierten gegen das Volksbegehren, indem er Vorteile des Völkerrechts anführte. Er verwies auf den Sitz mehrerer Internationaler Organisationen in Genf, was auch ein Gewinn sei.
Der Automatismus der Initiative schränkt laut Cassis die Selbstbestimmungsmöglichkeiten ein; die Schweiz würde abhängig von der Position andere Länder. Ihre Verhandlungsposition würde geschwächt. Stabile und berechenbare Beziehungen seien für die Schweizer Volkswirtschaft zentral.
Hans-Ueli Vogt lobt direkte Demokratie
Für die Initiative warb der Zürcher SVP-Nationalrat Hans-Ueli Vogt. Der Vater des Volksbegehren wurde von der FDP zur Delegiertenversammlung eingeladen. Er führte den Schweizer Wohlstand und die Offenheit des Landes auf die direkte Demokratie zurück. Liberale sollten auf die Bürger hören, auch wenn sie anders entscheiden als man selber.
Direkte Demokratie erlaube auch Kurswechsel, wenn sich die Verhältnisse geändert haben. Parlament und Gerichte hätten dies in den letzten Jahren eingeschränkt, mahnte Vogt vor der FDP-DV.
Über die Initiative «Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)» entscheidet das Stimmvolk am 25. November. Ebenfalls abgesimmt wird dann über das Referendum gegen Sozialdetektive. Dieses lehnen die FDP-Delegierten ebenfalls klar ab.
Kritik am «Schlüsselloch»-Paragraph
Vor ihnen machte sich der Grünliberale Benjamin Gautschi vom Referendumskomitee gegen die Revision stark. Es sei ein «illiberales Gesetz», das die Privatsphäre unnötig tangiere und in den Überwachungsstaat führe. Missbrauch lasse sich via Strafverfolgung bereits ausreichend bekämpfen. Auch Gautschi wurde zur FDP-Delegiertenversammlung eingeladen.
Der Walliser FDP-Nationalrat Philippe Nantermod konterte, die neuen Rechte gälten für die Sozialversicherungen, nicht private Versicherungen. Man solle nicht den Teufel an die Wand malen, das Volk wolle bei diesen Institutionen keinen Betrug.
Lanciert worden war das Referendum gegen den Gesetzesbeschluss von einer Bürgergruppierung. Gegner kritisieren insbesondere eine grobe Verletzung der Privatsphäre. Der «Schlüsselloch»-Paragraph etwa erlaube die Überwachung von frei einsehbaren Privaträumen.