Dicke Post für die über 1400 VBZ-Chauffeure: In den letzten Tagen erhielten sie von ihrem Arbeitgeber ein Schreiben. Darin wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Benützen von Smartphones und Tablets während der Fahrt ausdrücklich verboten ist.
Es handle sich um einen schweren Verstoss gegen die Sicherheits- und Fahrdienstvorschriften, die auch gesetzlich festgelegt seien, sagt VBZ-Sprecherin Daniela Tobler: «Und ein solcher Verstoss führt zu einer fristlosen Kündigung.»
Man wolle künftig fristlose Entlassungen vermeiden, deshalb habe man mit diesem Warnbrief reagiert: «Denn eine fristlose Kündigung ist sowohl für Arbeitgeber wie auch für Arbeitnehmer keine schöne Sache.»
Einzelfall-Beurteilung in Bern und Basel
Andernorts kennt man diese Null-Toleranz-Strategie nicht. In Bern und Basel prüft man jeden Vorfall individuell, heisst es bei den jeweiligen Verkehrsbetrieben. Laut Bernmobil-Sprecher Rolf Meyer hat das Benutzen von Handys oder Tablets während der Fahrt erst im Wiederholungsfall Konsequenzen:
Unsere Fahrerinnen und Fahrer werden nicht sofort auf die Strasse gestellt.
Allerdings, so heisst es in Bern und Basel: In schwerwiegenden Fällen könne das verbotene Benutzen von Handys oder Tablets ebenfalls zu einer Kündigung führen.
Heikle Beweisführung
Die zuständige Gewerkschaft VPOD unterstützt grundsätzlich die klare Haltung der VBZ. Die Sicherheit der Fahrgäste habe oberste Priorität. Das Problem sei aber die Beweisführung. Vielfach würden Chauffeure von Fahrgästen anonym gefilmt, und diese Filmchen dann den Verkehrsbetrieben zugestellt, sagt VPOD-Regionalsekretär Duri Beer: «Allein die Androhung einer fristlosen Kündigung ist ein derart schwerer Eingriff, dass die Beweislage klar sein muss. Oder, dass auch ein Geständnis vorhanden sein muss.»
Und das sei eben nicht immer der Fall. Beer nennt ein aktuelles Beispiel: So sei ein Chauffeur in Zürich freigestellt worden, weil er anonym beschuldigt wurde, während der Fahrt das iPad benutzt zu haben. Obwohl der Chauffeur dies abstreitet und es auch keinen Beweis gibt, läuft das Kündigungsverfahren weiter.
Vielleicht zu Unrecht. Denn nicht immer tippt der Tram- oder Buschauffeur privat auf dem iPad oder Smartphone herum. Für Infos über Streckenunterbrüche oder Unfälle muss der Fahrer beispielsweise sein iPad bedienen können. Allerdings gilt auch hier: Nur, wenn Tram oder Bus stillstehen. Aber niemals während dem Fahren.
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