- Die «Kasachstan-Affäre» trat 2015 eine Debatte über Lobbyismus im Bundeshaus los.
- Die Lobby-Aktivitäten für das autokratisch geführte Land richteten sich auch gegen einen kasachischen Oligarchen und Oppositionellen.
- Dieser erhält nun gemeinsam mit seiner Ex-Frau Asyl in der Schweiz. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Die Schweiz gewährt dem in Kasachstan in Ungnade gefallenen Paar Leila und Wiktor Chrapunow Asyl. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) lehnte die Gesuche der geschiedenen Eheleute ab. Das Bundesverwaltungsgericht hiess ihre Beschwerden jedoch Ende Dezember gut.
Das Bundesverwaltungsgericht ist in den am Donnerstag veröffentlichten Urteilen zum Schluss gelangt, dass das Paar bei einer Rückkehr nach Kasachstan stark exponiert wäre.
Die seit der Ausreise im Jahr 2007 verfolgte Oppositionstätigkeit werde als ein Akt der Illoyalität gegenüber dem ehemaligen Präsidenten Kasachstans, Nursultan Nasarbajew, gewertet. Dieser hat trotz seines Rücktritts im März 2019 nach wie vor eine Vielzahl von Ämtern inne, die ihm grossen Einfluss sichern.
Die Familie Chrapunow wurde in der Schweiz vom kasachischen Staat überwacht und Opfer von Cyberattacken. Es wurde auch versucht, sie nach Kasachstan zurück zu locken.
Das seien gewichtige Argumente, aber nicht die entscheidenden für den Asyl-Entscheid, sagt SRF-Bundesgerichtskorrespondent Andreas Stüdli: «Wiktor Chrapunow und seine Ex-Frau haben Asyl in der Schweiz erhalten, weil ihnen im Fall einer Rückkehr nach Kasachstan unfaire Justizverfahren drohen würden.»
Dieser Entscheid sei als Etappensieg für die Seite von Chrapunow zu werten, zumal Kasachstan in diesem Urteil nicht gut wegkomme, so Stüdli. «Ich konnte mit Chrapunows Anwalt, dem Genfer FDP-Nationalrat Christian Lüscher reden. Er zeigte sich erfreut und bezeichnete das Urteil als mutig.»
Die «Kasachstan-Affäre»
Für Wirbel sorgte die Kasachstan-Affäre im Schweizer Parlament. Dem ehemaligen SVP-Nationalrat Christian Miesch (BL) wurde vorgeworfen, gegen Geld eine Interpellation eingereicht zu haben. Diese soll von Kasachstan über den Ex-Botschafter Thomas Borer aufgegleist worden sein. Eine Strafuntersuchung gegen Miesch und Borer wurde im Sommer 2019 eingestellt.
Vorwürfe hatte es in der Kasachstan-Affäre auch gegen die freisinnigen Nationalräte Christa Markwalder und Walter Müller gegeben. Gegen sie wurde jedoch nicht ermittelt, da die zuständigen Kommissionen eine Aufhebung ihrer Immunität für unverhältnismässig erachtet hatten.
In beiden Fällen ging es allerdings nicht um die Annahme von Geld. Markwalder hatte Unterlagen der Aussenpolitischen Kommission an eine Lobbyistin weitergegeben, im Fall von Müller ging es um eine Reise.