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Opfer von Menschenhandel Schweiz muss Betroffene besser schützen

  • Die Schweiz hilft Opfern von Menschenhandel besser als früher.
  • Dieses Fazit ziehen Experten des Europarats in einem Bericht. Es seien aber weitere Fortschritte im Umgang mit ihnen nötig, heisst es darin.
  • Vor allem unterscheide sich der Opferschutz von Kanton zu Kanton.

Seit dem letzten Expertenbericht vor vier Jahren hat die Schweiz einen nationalen Aktionsplan gegen Menschenhandel erarbeitet. Es gibt für Opfer mehr Plätze in Aufnahmeeinrichtungen, Täter werden intensiver verfolgt und Behördenvertreter sowie medizinisches Personal besser ausgebildet.

Das Expertengremium des Europarates anerkennt diese Fortschritte, wünscht aber weitere Verbesserungen. So soll der Ausbeutung am Arbeitsplatz vermehrt Beachtung geschenkt werden. Auch der Schutz von unbegleiteten oder von ihren Familien getrennten Kindern müsse verbessert werden.

Asylbewerber schlecht geschützt

Ausserdem empfehlen die Europaratsexperten ein in allen Kantonen einheitliches Verfahren zur Identifizierung von möglichen Opfern von Menschenhandel. Im Übrigen hätten alle Opfer von Ausbeutung und Menschenhandel Anspruch auf Schutz – auch Asylsuchende.

Diese seien ganz besonders gefährdet und häufig besonders schlecht geschützt, schreibt die Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration (FIZ). Sie begrüsst deshalb den Europaratsbericht und erwartet, dass die Schweiz den Schutz für die Opfer von Menschenhandel noch weiter verbessert.

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