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Pauschalbesteuerung Pauschalsteuer: Ungerecht oder wirtschaftlich nötig?

In der Schweiz profitieren über 5600 reiche Ausländer von der Pauschalbesteuerung. Mit einer Volksinitiative soll die umstrittene Steuerform abgeschafft werden. Die Initianten betrachten diese als «Steuerungerechtigkeit». Die Kantone befürchten den Wegzug der Vermögenden – und sinkende Einnahmen.

Über 5600 reiche Ausländer ohne Erwerbstätigkeit wohnen in der Schweiz und profitieren von der sogenannten Pauschalbesteuerung. Bei der Besteuerung nach dem Aufwand werden die Steuern nicht auf Basis von Einkommen und Vermögen, sondern nach den im In- und Ausland entstandenen Lebenshaltungskosten bemessen. Die Steuer brachte 2012 gesamtschweizerisch einen Ertrag von 695 Millionen Franken – pro Kopf also durchschnittlich 123'000 Franken.

Diese Steuer fällt in der Regel tiefer aus, als wenn man regulär besteuert wird. Dies betrachten viele Leute als ungerecht. So ist diese Besteuerungsform auf kantonaler Ebene unter Beschuss geraten. In fünf Kantonen (ZH, SH, AR, BS, BL) wurde das System bereits abgeschafft. Die Kantone Thurgau, St. Gallen, Luzern und Bern haben sich für die Beibehaltung der Pauschalbesteuerung entschieden – gleichzeitig wurden jedoch die Regeln verschärft.

Menschen mit Fahnen
Legende: 2012 reichten die Initianten aus linken Kreisen 103'012 Unterschriften für die Abschaffung der Pauschalbesteuerung ein. Keystone

Im Oktober 2012 wurde auch auf nationaler Ebene gehandelt: Die Volksinitiative «Schluss mit den Steuerprivilegien für Millionäre (Abschaffung der Pauschalbesteuerung)» wurde eingereicht. Sie fordert die landesweite Abschaffung der Pauschalbesteuerung.

Reformen sollen für mehr Akzeptanz sorgen

Der Bundesrat lehnt das Volksbegehren aus volkswirtschaftlichen Gründen ab: Die Steuer sei ein Instrument zur Stärkung der Standortattraktivität der Schweiz. Damit diese Besteuerungsform bei der Bevölkerung jedoch besser akzeptiert wird, werden die Bemessungsgrundlagen ab 2016 verschärft.

Künftig muss die Bemessungsgrundlage zur Berechnung der Steuer mindestens das Siebenfache und nicht mehr das Fünffache der Wohnkosten betragen und darf bei der direkten Bundessteuer nicht tiefer sein als 400’000 Franken. Die Kantone selber müssen ebenfalls eine Mindestbemessungsgrundlage festlegen. Dabei steht ihnen frei, wie hoch diese ausfällt.

Ziehen die Reichen weg?

In der letzten Wintersession hat auch der Ständerat diese Initiative zur Ablehnung empfohlen. Die kleine Kammer befürchtet, dass der Wegzug der reichen pauschalbesteuerten Ausländer ein Loch in die Kantonskassen reissen würde. Nun steht das Volksbegehren im Nationalrat auf der Traktandenliste einer Sondersession.

Es gebe keinen Grund, reiche Ausländer vor reichen Schweizern oder auch vor weniger Vermögenden zu privilegieren, argumentierte SP-Chef Christian Levrat (FR) in der Debatte in der kleinen Kammer. Die Pauschalbesteuerung sei intransparent und untergrabe dadurch das Vertrauen in die Steuerbehörden und die Steuermoral.

Audio
Frank Lampert vom Wirtschaftsprüfungs- unternehmen KPMG
aus SRF 4 News aktuell vom 05.05.2014.
abspielen. Laufzeit 5 Minuten 4 Sekunden.

Laut Zahlen der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren (FDK) hat die seit Jahren dauernde Diskussionen um die Steuergerechtigkeit noch zu keinem Exodus der reichen Ausländer geführt – zumindest schweizweit. Mit 5634 betroffenen Personen ist die Zahl jener, die nach ihren Lebenshaltungskosten besteuert werden, seit der letzten Erhebung im Jahr 2010 erneut gewachsen. Ende 2010 waren noch 5445 Personen pauschal besteuert worden.

Seit 2010 gibt es im Kanton Zürich keine Pauschalbesteuerung mehr. Knapp die Hälfte der 201 ehemaligen Pauschalbesteuerten hatte sich bis Ende 2010 ein neues Domizil gesucht. 47 der 102 verbliebenen Steuerpflichtigen bezahlten danach weniger Steuern als noch unter dem Pauschal-Regime. 55 Steuerpflichtige mussten nach der Abschaffung der Pauschalbesteuerung tiefer in die Tasche greifen. Finanzielle Ausfälle hat es offenbar nicht gegeben.

Im Kt. VD seit 1862

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1862 hat der Kanton Waadt als erster Kanton als Tourismus-Fördermassnahme eine Art Pauschalsteuer für nichterwerbstätige Ausländer eingeführt. Die nationale «Geburtsstunde» der Aufwandbesteuerung fand 1948 statt, als sich die Kantone auf eine einheitliche Anwendung der Pauschalbesteuerung einigen.

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