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Symbolbild: Auf einer Bank sitzen Rücken an Rücken einige ältere und eine junge Person.
Legende: Zukünftige Rentner werden mit weniger Geld auskommen müssen, als jene, die bereits pensioniert sind. Imago
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Schweiz Pensionskassen unter Druck

Wer in einigen Jahren pensioniert wird, wird wohl eine deutlich tiefere Rente bekommen als jemand, der heute in den Ruhestand tritt. Schuld sind die tiefen Zinsen und die höhere Lebenserwartung. Die Gewerkschaften monieren, der Leistungsabbau gehe einseitig zu Lasten der Angestellten.

Die tiefen Zinsen und die demografische Entwicklung machen vor allem der beruflichen Vorsorge zu schaffen. Reihum werden in der zweiten Säule Zinssätze gesenkt und Leistungen gekürzt.

Darüber sorgt sich Paul Rechsteiner, Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes SGB: «Die Renten verschlechtern sich in Zukunft massiv – erste Kassen gehen mit Umwandlungssätzen von unter fünf Prozent voraus.» Darunter sei sogar die Pensikonskasse eines bundesnahen Unternehmens, das den Umwandlungssatz auf 4,8 Prozent senken wolle.

Vorwurf an die Arbeitgeber

Leistungskürzungen seien zwar oftmals nötig, doch die Arbeitgeber müssten mithelfen, solche Kürzungen abzufedern, ergänzt Doris Bianchi, die beim Gewerkschaftsbund für das Thema Sozialpolitik zuständig ist. Aber viele Arbeitgeber knauserten, kritisiert Bianchi: «Sie sind nicht mehr bereit, Sanierungen mitzutragen und wollen Leistungseinbussen nicht kompensieren.»

Allenfalls Angestellte um die 60 erhielten teilweise eine zusätzliche Einlage in ihre Pensionskasse. Alle Jüngeren erhielten nichts und müssten mit dereinst deutlich tieferen Renten rechnen.

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Zweite Säule: Die Last der Arbeitnehmer
aus Echo der Zeit vom 27.05.2016. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 15 Sekunden.

Gemeinsame Verantwortung

Das sieht Hanspeter Konrad anders, er ist Direktor des Schweizer Pensionskassen-Verbandes Asip: Auch die Arbeitgeber trügen ihren Teil zur Sicherung der beruflichen Vorsorge bei, sagt er. «Das gilt insbesondere auch für die Ausgleichsmassnahmen, die die Umwandlungssatz-Senkung abfedern sollen.»

Arbeitgeber und Arbeitnehmer seien gemeinsam verantwortlich für die Pensionskassen, die Stiftungsräte der Pensionskassen seien paritätisch zusammengesetzt.

Sozialpartnerschaftliche Entscheide

Konrad betont, dass «alle Entscheide immer sozialpartnerschaftlich gefällt werden». Auch würden sie letztlich vom ganzen Stiftungsrat mitgetragen.

Dieses Argument lässt Gewerkschafterin Bianchi jedoch nicht gelten. Die Arbeitnehmer-Vertreter in den Stiftungsräten seien oftmals stark unter Druck: «Wenn der Personal- oder Finanzchef gegenübersitzt, ist es schwierig, sich gegen ihn aufzulehnen», sagt sie. So komme es häufig zu einem Einknicken der Arbeitnehmer-Vertreter aus Angst vor Repressionen.

Eine Statistik fehlt

Wer recht hat, ist kaum festzustellen. Es gibt keine Statistik, die genau aufführt, welche Pensionskassen ihre Leistungen wie stark abgebaut haben und ob der Leistungsabbau durch zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers abgefedert wurde.

Erst recht lässt sich nicht feststellen, wie die Entscheide in den Stiftungsräten zustande gekommen sind. Um das Problem der ungleich langen Spiesse zu lösen, schlagen die Gewerkschaften nun einen Kündigungsschutz für die Arbeitnehmer-Vertreter in den Stiftungsräten vor.

Umwandlungssatz bestimmt die Rentenhöhe

Unter anderem der Umwandlungssatz bestimmt die Höhe der Rente. Massgebend ist das zum Zeitpunkt der Pensionierung in der zweiten Säule angesparte Kapital. Es wird mit dem Umwandlungssatz multipliziert, was die jährliche Rente aus der beruflichen Vorsorge ergibt.

Derzeit liegt der Umwandlungssatz bei gesetzlichen 6,8 Prozent – aber nur für Einkommen bis 84'600 Fr. pro Jahr. Für das versicherte Einkommen über der Schwelle von 84'600 Fr. pro Jahr können die Versicherungen den Umwandlungssatz selber festlegen. Einige Versicherer wollen ihn ab 2017 auf unter 5 Prozent senken.

Rechenbeispiel:
Angespartes Kapital bei der Pensionierung: 300'000 Franken; das ergibt bei einem Umwandlungssatz von 6,8 Prozent eine jährliche Rente aus der zweiten Säule von 20'400 Franken. Beträgt der Umwandlungssatz nur 4,8 Prozent, so beträgt die jährliche Rente bloss noch 14'400 Franken, also fast 30 Prozent weniger.
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