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Schweiz «Plan B» soll Bankenmitarbeiter schützen

Mit Einzelbewilligungen für Datenlieferungen sollen Schweizer Banken ihren Streit mit den USA lösen können. Darin enthalten: ein spezieller Schutz für Mitarbeiter. Sie können Widerspruch gegen die Datenübermittlung an die USA einlegen. Der Bankenpersonalverband befürwortet das.

SRF: Sind sie sicher, dass die Freude über Plan B von Dauer sein kann?

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Legende: Keystone

Jean Christophe Schwaab ist Mitglied der Geschäftsleitung des Bankenpersonalverbands und SP-Nationalrat. Er ist seit 2011 im Parlament.

Jean Christophe Schwaab: Ja, ich hoffe es. Mindestens ist es uns gelungen, den Mitarbeiterschutz im Rahmen dieser Debatte ins Zentrum zu stellen. Vor allem in der zweiten Lesung im Nationalrat haben alle betont – auch die schärfsten Gegner der Vorlage –, dass der Mitarbeiterschutz zentral ist.

Das hat der Bundesrat nun auch bestätigt. Jetzt können wir davon ausgehen, dass das Schutzniveau, welches bei der «Lex USA» vorgesehen war, beibehalten werden kann.

Ein Genfer Gericht hat kürzlich in einem Fall einem betroffenen Credit Suisse-Mitarbeiter Recht gegeben: Es dürfen keine Daten geliefert werden. War das ein Muster wie es nun künftig laufen könnte – aus Sicht von Bankmitarbeitenden?

Ja, wahrscheinlich. Leider ist aber der Entscheid des Gerichts noch nicht endgültig. Es gibt Rekursmöglichkeiten. Und wenn ich richtig informiert bin, will die Credit Suisse auch Rekurs einlegen. Aber es zeigt, dass die Bankmitarbeiter, die sich vor Gericht wehren, eine Chance haben, die Datenherausgabe zu verhindern.

Leider wird es wahrscheinlich nicht für alle klappen. Das Genfer Gericht hat gesagt: Die Credit Suisse ist nicht in der Lage gewesen, zu zeigen, warum sie einen bestimmten Namen in die USA liefern muss. Aber das soll nicht heissen, dass jegliche Datenlieferungen möglich sind.

Der Schutz gilt nun nicht nur für «kleine» Mitarbeiter, sondern auch für hochrangigere Bankverantwortliche. Wollen der Bankpersonalverband und Sie als SP-Nationalrat Mitwisser und allenfalls gar Mittäter krimineller Handlungen decken?

Eine Minderheit hat Straftaten begangen, zumindest nach amerikanischem Recht. Aber das soll nicht heissen, dass diese Leute keinen Schutz oder keine Verfahrensrechte haben.

Wenn man in einem Strafverfahren informiert werden muss, dann hat man Anspruch auf rechtliches Gehör und auf die Unschuldsvermutung. Uns ist es wichtig, dass dies für alle gilt – auch wenn die Leute schliesslich verurteilt werden sollten.

Audio
Gespräch mit Jean Christophe Schwaab
aus HeuteMorgen vom 04.07.2013.
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 43 Sekunden.

Für die USA bedeutet das Programm, dass sie wohl nicht die gewünschte Datenmenge erhalten werden. Das könnte zu weiteren Klagen gegen Schweizer Banken führen und dann könnten Bankmitarbeiter ihre Stelle verlieren. Ist mit dem Vorschlag des Bundesrats für das Bankenpersonal wirklich was gewonnen?

Das werden wir erst wissen, wenn wir über die Reaktion der USA informiert werden. Es ist klar: «Lex USA» wäre für die Sicherheit der Mitarbeiter etwas besser gewesen. Da hätte man endlich Klarheit und eine allgemein gültige Lösung gehabt. Jetzt gibt es das nicht und das müssen wir so zur Kenntnis nehmen.

Nun wird es von Fall zu Fall «gelöst». Wir hoffen, dass es auch tatsächlich gelöst werden kann. In der Branche herrscht im Moment eine sehr grosse Unsicherheit. Arbeitsplätze stehen auf dem Spiel. Daher hoffen wir sehr, dass sich die USA zufrieden erklären mit dieser Lösung.

Das Gespräch führte Nicoletta Cimmino.

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