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Rabatte bei der Paket-Post
Aus Tagesschau vom 14.08.2017.
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Post wird billiger Post schafft Gebühr für Zoll-Stichproben ab

Das wird die Konsumenten freuen: 2018 verzichtet die Schweizerische Post auf die Zollrevisionsgebühr von 13 Franken.

  • Die Schweizerische Post und der Preisüberwacher haben eine neue einvernehmliche Regelung unterzeichnet, die vor allem Warenbesteller freuen dürfte.
  • Sie beinhaltet Preis- und Sortimentsanpassungen wie auch preisliche Vorteile und Vereinfachungen für die Kunden ab dem 1. Januar 2018.
  • So verzichtet die Post 2018 unter anderem auf die Zollrevisions-Gebühr und passt die Preis- bzw. Gewichtssegmente bei Inland-Paketen an.
  • Die Preise für A- und B-Briefpost hingegen bleiben auch im nächsten Jahr unverändert.

Für das Jahr 2018 hat sich die Post mit dem Preisüberwacher auf folgende Anpassungen geeinigt:

Verzicht auf Gebühren der Zollrevision: Für den Aufwand von stichprobenartigen Kontrollen verrechnet die Post dem Empfänger heute eine Gebühr von CHF 13.-. Die momentane Lösung ist nicht befriedigend, wie Vorstösse und Diskussionen im National- und Ständerat zeigten. Deshalb hat sich die Post bereit erklärt, im neuen Jahr auf die Zollrevisions-Gebühr von CHF 13.- zu verzichten und die anfallenden Kosten für die Überprüfung der Sendungen selbst zu tragen. Die Streichung der Gebühr gilt vorläufig nur für 2018.

Neue Preis- bzw. Gewichtsstufen bei den nationalen Paketen: Die bestehenden Preis- bzw. Gewichtsstufen werden von fünf auf drei Stufen reduziert. Die Preise für Pakete bis 2 kg bleiben dabei unverändert. Nur bei den Paketen über 2 kg gibt es je nach Gewichtssegment leichte Preisanpassungen.

Zusatzleistungen für Inland-Pakete von Privatkunden werden wieder eingeführt: Die Zusatzleistungen «Fragile» und «Assurance» werden für Inland-Pakete aufgrund aufkommender Nachfrage mit den Online-Bestellungen wieder eingeführt.

Online-Rabatt für Pakete: Privatkunden, die für Inland-Pakete die Etiketten via Login-Post erstellen, erhalten 2018 je nach Gewichtsstufe eine Vergünstigung pro Paket von CHF 0.50 bis CHF 3.00.

Preissenkung für Versandhandels-Retouren um CHF 0.50 im Jahr 2018 für Privatkunden. Die Post will so der steigenden Nachfrage wegen Online-Bestellungen genügen.

Aktion Weihnachtspakete 2018: Während rund einem Monat vor Weihnachten gewährt die Post 1 Franken Vergünstigung für alle Privatkundenpakete im Inland.

Für das kommende Jahr verzichtet die Post zudem auf eine Preiserhöhung der A- und B-Briefpost, deren Preise seit dem Jahr 2004 nicht mehr angepasst wurden. Doch wird sie diese Preis-Diskussion für das Jahr 2019 aufnehmen. Bis zum heutigen Zeitpunkt sind jedoch keine Entscheide über die Höhe allfälliger Preisanpassungen gefallen.

Die Post und der Preisüberwacher

Im Postgesetz wird zwischen «reservierten» Diensten, «nicht reservierten Diensten» und den «Wettbewerbsdiensten» unterschieden. Bei den reservierten Diensten verfügt die Post über ein Monopol; die nicht reservierten Dienste muss die Post in Konkurrenz mit Privaten erbringen; die Wettbewerbsdienste kann, muss sie aber nicht erbringen. Der Preisüberwacher vertritt die Interessen der Kunden.

Da die Preise der reservierten Dienste (Briefpost im In- und Ausland) vom Bundesrat festgelegt werden, verfügt der Preisüberwacher über ein Empfehlungsrecht. Verfügt die Post über eine marktbeherrschende Position unterstehen alle andere Preise voll der Preisüberwachung. Stellt der Preisüberwacher hier einen Preismissbrauch fest, so hat er zunächst eine einvernehmliche Regelung anzustreben.

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