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Prämienverbilligungen geprüft Die Umverteilung findet statt

Laut dem Bundesamt für Gesundheit funktioniert das System: Haushalte mit tiefen Einkommen profitierten letztes Jahr von Prämienverbilligungen.

Worum geht es? Jedes Jahr steigen die Krankenkassenprämien. Wer die Kosten nicht mehr stemmen kann, kann im eigenen Kanton beantragen, dass die Prämie verbilligt wird. Letztes Jahr haben 2,2 Millionen Menschen in der Schweiz eine Verbilligung der Krankenkassenprämien bekommen – rund ein Viertel der Bevölkerung. Das kostete Bund und Kantone 4,5 Milliarden Franken.

Wer sind die Betroffenen? Es handelt sich um Menschen mit tiefen und mittleren Einkommen; etwa Alleinerziehende, die auf Ergänzungsleistungen und die Sozialhilfe angewiesen sind. Zudem haben Kinder und Jugendliche je nach Kanton Anspruch auf Prämienverbilligungen. Die Kantone regeln selbst, wem sie eine Verbilligung zugestehen und welche Kosten sie übernehmen.

Welcher Kanton zahlt wie viel? Der Kanton Graubünden übernimmt pro Kopf am meisten; der Kanton Zug, das Tessin, die Waadt und Basel-Stadt folgen. Am wenigsten an die Prämienverbilligung zahlt der Kanton Appenzell Innerrhoden. Die Spanne reicht von der Hälfte der Prämie im Kanton Zug bis zu sieben Prozent in Appenzell Innerrhoden. Was danach noch bleibt, variiert auch von Kanton zu Kanton, und reicht von sieben Prozent des Haushaltseinkommens im Kanton Zug bis 18 Prozent in den Kantonen Jura und Basel-Landschaft.

Geht die Rechnung auf? Das Bundesamt für Gesundheit hat die Umverteilung aufgearbeitet und kommt zum Schluss: Die Umverteilung funktioniert. Für die ganze Schweiz lässt sich sagen: 10 bis 30 Prozent der unteren Einkommen profitieren von individuellen Prämienverbilligungen. Im Vergleich zur letzten Erhebung aus dem Jahr 2014 zeigt sich jedoch, dass heute mehr Menschen von Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe abhängig sind. Diese kommen auch in den Genuss der Prämienverbilligungen – noch vor den Mittelstandsfamilien, die für ihre Kinder und Jugendlichen Prämienverbilligungen erhalten.

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