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Prozess am Bundesstrafgericht Bundesanwältin will harte Strafen für Schweizer Tamil Tigers

  • Vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona hat die Bundesanwältin unbedingte Gefängnisstrafen von bis zu sechseinhalb Jahren für die Schweizer Drahtzieher der Tamil Tigers gefordert.
  • Für die Bundesanwaltschaft sind die Tamil Tigers eine kriminelle Organisation, die terroristische Akte begangen hat.
  • Nebst dem Vorwurf, eine kriminelle Organisation unterstützt zu haben, wird den Angeklagten auch Betrug, Urkundenfälschung, Geldwäscherei und Erpressung vorgeworfen.

Für die zuständige Bundesanwältin Juliette Noto besteht kein Zweifel, dass die Angeklagten Kenntnis gehabt hätten von den kriminellen Machenschaften der Tamil Tigers.

«Die Angeklagten importierten ihren illegalen Kampf in das Land, das ihnen Gastfreundschaft und Schutz bot», so Noto. Die Männer sollen in der Schweiz eine Organisation mit komplexer Struktur aufgebaut haben, über die mutmasslich der Unabhängigkeitskrieg der Tamil Tigers (LTTE) in Sri Lanka finanziert wurde.

Bundesanwältin fordert Gefängnisstrafen

Die Hauptangeklagten hätten während dem Untersuchungszeitraum mindestens 28 Millionen Franken an die Tamil Tigers überwiesen. Bei vier der 13 Angeklagten handelt es sich um Hauptfunktioniäre des World Tamil Coordinating Committee (WTCC), des Schweizer Ablegers der Tamil Tigers.

Für den Chef des WTCC fordert Bundesanwältin Noto eine unbedingte Freiheitsstrafe von fünf Jahren. Für den Finanzverantwortlichen fordert sie eine unbedingte Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren und für die restlichen Angeklagten Freiheitsstrafen zwischen zwei und fünf Jahren sowie Geldstrafen.

Der Prozess in Bellinzona ist einer der grössten in der Geschichte des Bundesstrafgerichts. Als nächstes wird nun die Verteidigung ihr Plädoyer halten.

Die Tamil Tigers

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Die LTTE (Liberation Tigers of Tamil Eelam) kämpfte von 1983 bis 2009 für die Unabhängigkeit von Sri Lanka. Im Mai 2009 wurden die Tamil Tigers von der sri-lankischen Regierungstruppen endgültig besiegt.

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