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10 vor 10 vom 25.01.2022
Aus 10 vor 10 vom 25.01.2022.
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Nach erstem Prozesstag Ex-Raiffeisenchef Pierin Vincenz fühlt sich unschuldig

  • Am Dienstagvormittag hat das Bezirksgericht Zürich alle Vorfragen der Parteien gesammelt. Weil ein Mitbeschuldigter coronabedingt fehlt, forderte Vincenz' Anwalt, die Verhandlung zu verschieben.
  • Das Bezirksgericht Zürich hat die Verhandlung rund um Ex-Bankchef Pierin Vincenz am Nachmittag dennoch wie geplant fortgesetzt.
  • Am Mittwoch geht der Prozess mit den Befragungen der weiteren anwesenden Beschuldigten weiter.

Der ehemalige Raiffeisenchef Pierin Vincenz hat alle erhobenen Vorwürfe zurückgewiesen. Die Spesen, die er geltend gemacht habe, seien geschäftlich begründet gewesen. Einzig bezüglich Anwaltskosten und einzelner kleiner Posten räumte Vincenz Fehler ein. Irrtümlicherweise seien gewisse Rechnungen von seinem Anwaltsbüro statt an ihn an die Bank gesandt und von dieser beglichen worden.

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Keine Verschiebung: Auftakt zum Vincenz-Prozess
aus Echo der Zeit vom 25.01.2022. Bild: Keystone
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Zu den Vorwürfen, Auslagen in Nacht- und Stripclubs als «Nachtessen» auf Geschäftsspesen genommen zu haben, meinte der 65-Jährige, dass diese «Besuche im Rahmen von Nachtessen und Veranstaltungen» erfolgt seien. Dabei habe es sich um Beziehungspflege mit Geschäftsleuten gehandelt. Auch die Reisen seien im Grossen und Ganzen geschäftlich begründet gewesen, hielt Vincenz fest.

Beteiligungen aus «Unerfahrenheit» nicht offengelegt

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Ex-Raiffeisenchef Vincenz unter anderem Betrug und ungetreue Geschäftsbesorgung vor. Mitangeklagt ist sein ehemaliger Geschäftskollege Beat Stocker. Die beiden sollen unrechtmässige Gewinne in Höhe von 25 Millionen Franken eingestrichen haben. Auch durch Firmendeals, an denen sie sich gemäss Staatsanwaltschaft verdeckt beteiligt hatten.

Im Fall «Commtrain» räumte Vincenz ein, dass er seine Beteiligung nicht offengelegt habe. Das sei vor 15 Jahren passiert und er sei unerfahren gewesen, begründete Vincenz. Es habe sich um eine private Investition gehandelt. Aus Diskretionsgründen habe er nicht gewollt, dass seine Investitionen im KMU-Bereich bekannt werden.

Ich habe nicht das Gefühl, dass ich etwas Kriminelles unternommen habe.
Autor: Pierin Vincenz Ex-Raiffeisenchef

Bei weiteren Deals betonte er, dass er zum Zeitpunkt der Übernahmen keine Beteiligung mehr gehalten habe oder, dass es sich bei den festgestellten Überweisungen nicht um Gewinnbeteiligungen, sondern um erhaltene Privatkredite gehandelt habe. «Ich habe nicht das Gefühl, dass ich etwas Kriminelles unternommen habe.» Er fühle sich unschuldig, meinte er auf eine entsprechende Frage des Richters.

Staatsanwaltschaft fordert sechs Jahre Freiheitsstrafe

Aufgrund des grossen medialen Interesses findet der Prozess gegen den Ex-Raiffeisenchef im Theatersaal des Restaurants Volkshaus in Zürich statt. Die Staatsanwaltschaft fordert für Pierin Vincenz und Beat Stocker Freiheitsstrafen in der Höhe von sechs Jahren. Fünf Mitbeschuldigte sollen gemäss Anklage in gewissen Fällen Beihilfe geleistet haben.

Bekannt ist bereits, dass die Verhandlung länger dauern wird, als angenommen: Zusätzlich zu den vier Verhandlungstagen in dieser Woche hat das Gericht die Parteien inzwischen an vier weiteren Terminen im März vorgeladen, wie der Richter zu Beginn bekannt gab.

Für SRF hat Wirtschaftsredaktor Andi Lüscher den Prozess beobachtet. «Die zwei Männer, die heute vor Gericht erschienen, waren von der Körperhaltung her sehr unterschiedlich unterwegs.» Vincenz sei dynamisch aufgetreten, er habe sogar gelacht und habe vor den Medien kurz angehalten und sich fotografieren lassen. Beat Stocker hingegen habe einen angespannten, zerbrechlichen Eindruck gemacht.

Anwälte beantragten Verschiebung

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Die Anwälte hatten am Morgen eine Verschiebung des Prozesses beantragt. Dies aus zwei Gründen, wie Andi Lüscher erklärt: «Der Anwalt von Pierin Vincenz sagte, es könne nicht sein, dass gewisse Mitangeklagte heute nicht vor Ort seien, wegen einer Corona-Infektion.» So könne man nicht alle Leute befragen, was den Prozessverlauf störe.

Der Anwalt von Beat Stocker hingegen stört sich am Umgang mit den Akten, so Lüscher. «Die Akten seien ihm zu spät und unvollständig zugestellt worden. Deshalb habe er sich nicht wie gewünscht intensiv vorbereiten können.» Deshalb hat der Anwalt eine Unterbrechung des Prozesses verlangt.

Für das Bezirksgericht kommt aber eine Verschiebung nicht in Frage, wie es nach einer vierstündigen Beratung festhielt. Das rechtliche Gehör bleibe auch bei einer späteren Befragung gewahrt, hielt der vorsitzende Richter fest.

SRF 1, Tagesschau, 25.01.2022, 18:00 Uhr;

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