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Schweiz «Rayonverbote sind juristisch heikel»

Kaum ist das Asylzentrum in Bremgarten eröffnet, gibt es schon heftige Debatten. Vor allem wegen der strengen Auflagen für die Bewohner. Dass diese während der Woche gewisse Gebäude und Einrichtungen der Stadt nicht betreten sollen, sorgt bei Juristen und Kirchenoberen für Kopfschütteln.

Seit heute Morgen hat das Städtchen Bremgarten 23 neue temporäre Bewohner. Die ersten Asylbewerber des neuen Bundeszentrums sind in der Truppenunterkunft des Waffenplatzes eingetroffen. Die meisten von ihnen aus Eritrea, Tibet und dem Sudan. Das Bundeszentrum Bremgarten ist das erste, welches drei Jahre lang betrieben wird.

Dass die Stadt sich bereit erklärt hat, bis zu 150 Asylsuchende aufzunehmen, hängt auch mit den Zugeständnissen des Bundes zusammen. Das Bundesamt für Migration (BFM) hat in einer Vereinbarung mit der Gemeinde versprochen, dass den Bewohnerinnen und Bewohnern des Bundeszentrums «das Betreten der Schul- und Sportanlagen ohne Zustimmung der zuständigen Behörden» nicht erlaubt würden.

Welche Einrichtungen zur Tabuzone erklärt werden, zeigt der Blick auf den zur Vereinbarung gehörenden Ortsplan. Verzeichnet sind dort neben dem Freibad oder der Bibliothek auch die örtlichen Kirchenhäuser. Pikant daran: Diakon Ueli Hess, der Gemeindeleiter der katholischen Pfarrei, war darüber nicht in Kenntnis gesetzt worden.

«Es darf nicht sein, dass die Kirchen für diese Menschen geschlossen sein sollen. Unser Gotteshaus ist offen für alle, ungeachtet der Konfession, Hautfarbe oder Rasse», so Hess gegenüber «10vor10».

Video
Sperrzonen für Asylbewerber
Aus 10 vor 10 vom 05.08.2013.
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 10 Sekunden.

Auch juristisch umstritten

Dass man den Asylsuchenden quasi ein Rayonverbot in Bremgarten verordnet, stösst auch bei Juristen auf Unverständnis. So meint Rainer J. Schweizer, Professor für öffentliches Recht an der Universität St.Gallen, zum Beispiel, es mache zwar Sinn, dass der Bund für das Asylzentrum und dessen Umgebung eine Hausordnung aufstellt. «Dass dieses Reglement aber auch für grössere Teile des Stadtgebietes gilt und dass man den Asylbewerbern vorschreibt, wo sie sich nicht aufhalten dürfen, das ist fragwürdig», sagt Schweizer.

Im Bundesamt für Migration ist man sich mittlerweile offenbar nicht mehr ganz so sicher, ob die so genannten «sensiblen Zonen» , die von Asylsuchenden nicht betreten werden sollten, rechtlich überhaupt durchgesetzt werden können. Auf Anfrage von «10vor10» teilt das BFM, man prüfe derzeit diese Frage noch.

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