- Das Bundesstrafgericht hat einen ehemaligen SBB-Mitarbeiter zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 36 Monaten verurteilt. Zwölf Monate werden vollzogen.
- Zwei weitere Geschäftsleute wurden zu bedingten Geldstrafen von 360 Tagessätzen und 240 Tagessätzen verurteilt. Sie hatten vom Hauptangeklagten Aufträge der SBB zugeteilt erhalten – gegen Gewährung von Vorteilen.
- Die fehlbaren Geschäfte sollen über zehn Jahre lang betrieben worden sein.
Der ehemalige SBB-Mitarbeiter hatte über zehn Jahre lang Aufträge an zwei Firmen eines Freundes vergeben. Die Arbeiten wurden nur zum Teil oder gar nicht ausgeführt. Auf diese Weise erwirtschafteten die beiden rund vier Millionen Franken.
Für Aufträge 380'000 Franken kassiert
Angeklagt wurden auch drei Kaderleute einer privaten Firma. Diese sollen gemäss Anklageschrift der Bundesanwaltschaft gegen Zuwendungen an den 56-jährigen SBB-Angestellten in der Höhe von rund 380'000 Franken regelmässig zu Aufträgen für ihre gemeinsame Firma gekommen sein.
Ein Teil der Taten ist gemäss dem Urteil bereits verjährt. Nur einer der Angeklagten wurde freigesprochen.
Die krummen Geschäfte sollen über zehn Jahre lang betrieben worden sein, wie es in der Anklageschrift heisst. 2014 flog die Sache auf und der SBB-Angestellte verbrachte einen Monat in Untersuchungshaft. Nach seiner Entlassung fand er bald wieder eine feste Anstellung.