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Schweiz Referenzzins für die Mieten bleibt unverändert

Der für die Mieten massgebende Referenzzins bleibt auf seinem Rekordtief von 2,25 Prozent. Für die Mieter heisst das: Sie haben keinen Anspruch auf eine erneute Mietzinssenkung – ausser, ihre Mieten wurden bislang noch nicht an den geltenden Zins angepasst.

Wohnblock in Zürich
Legende: Wohnblock in Zürich: Der massgebliche Referenzzins für die Mieten bleibt unverändert. Keystone

Der für die Gestaltung der Mietzinsen in der Schweiz massgebende hypothekarische Referenzzinssatz bleibt vorerst stabil. Wie das Bundesamt für Wohnungswesen bekanntgegeben hat, liegt der Satz für das nächste Vierteljahr weiter bei den seit Anfang Juni geltenden 2,25 Prozent.

Der Referenzzinssatz wird berechnet aus dem von der Schweizerischen Nationalbank vierteljährlich erhobenen Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen. Dieser Durchschnittszinssatz ist per 30. September 2012 gegenüber dem Vorquartal von 2,30 Prozent auf 2,25 Prozent gesunken. Eine Senkung des Referenzzinssatzes erfolgt, wenn der Durchschnittszinssatz auf 2,12 Prozent fällt. Eine Erhöhung würde bei 2,38 Prozent erfolgen.

Kein Senkungsanspruch

Da sich der Referenzzinssatz im Vergleich zum Vorquartal nicht verändert hat, können Mieter nun keine weitere Senkung geltend machen. Dies gilt nur, falls die Mieten in einzelnen Fällen noch nicht angepasst wurden und in Fällen, in denen der Vermieter weitere Kosten geltend machen kann. Der nächste Referenzzinsatz wird am 1. März 2013 publiziert.

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