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Wegen Airbnb auf die Strasse gestellt
Aus Kassensturz vom 26.05.2020.
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Rendite statt Langzeitmieter Wegen Airbnb auf die Strasse gestellt

Airbnb verdrängt immer mehr Mieter aus ihren Wohnungen. Betroffene Schweizer Städte wollen diesen Trend einschränken.

Anfang Februar haben sämtliche Mieter einer Liegenschaft im Zürcher Letzigrund-Quartier die Kündigung bekommen. Es hiess, sie müssten per 30. Juni 2020 ausziehen. Diese Kündigungen haben die Mieter, mehrheitlich junge Leute, aufgeschreckt. Verantwortlich dafür ist die Verwaltung Euro Estates. Die Begründung: «Die Eigentümer wollen alle Wohnungen in der Liegenschaft für die Kurzvermietung anbieten.» Also beispielsweise auf Airbnb. Das steht in einem Schreiben, welches «Kassensturz» vorliegt.

Die ganze Mieterschaft will sich dagegen wehren. Denn in Zürich herrscht Mangel an bezahlbaren Wohnungen, und sie finden es nicht fair, dass sie aus der Stadt wegziehen sollen. Besonders schlimm für die Mieter: Der Vermieter stellt sie auf die Strasse, weil er mit der Vermietung über Airbnb mehr Geld verdienen kann.

Kurzzeitvermietung verdrängt Mieter

Dieser Fall aus dem Letzigrund-Quartier ist kein Einzelfall. Airbnb verdrängt immer mehr Mieter aus bezahlbaren Wohnungen, weil Eigentümer damit höhere Renditen erzielen können. Larissa Steiner, Leiterin des Rechtsdienstes des Zürcher Mieterverbandes kritisiert diese Entwicklung: «Es gibt immer weniger Wohnungen für Leute, die hier langfristig wohnen wollen, und entsprechend werden die Mietzinsen in die Höhe getrieben.»

Das betroffene Gebäude
Legende: Während in Ballungsgebieten viele verzweifelt nach zahlbarem Wohnraum suchen, vermieten Eigentümer lieber an Touristen. SRF

Um in Zürich Wohnungen oder ganze Liegenschaften in Airbnb-Apartments umzuwandeln, braucht es keine Bewilligung. Wegen des boomenden Tourismus in den letzten Jahren haben Angebote für Kurzzeitvermietung zugenommen. Dieser Trend auf Kosten von Mietern hat Lokalpolitiker alarmiert. So hat der Zürcher Gemeinderat Anfang Jahr beschlossen, das Baugesetz zu ändern.

Änderung der Bau- und Zonenordnung in Zürich

Die Bau- und Zonenordnung hat bis jetzt nicht unterschieden, ob eine Wohnung zum Wohnen oder gewerbsmässig für die Kurzzeitvermietung wie Airbnb angeboten wurde.

Im Hochbaudepartement der Stadt Zürich wird der Gesetzesvorschlag vorbereitet. Departementssekretär Urs Spinner sagt, das neue Gesetz werde nicht mehr zulassen, dass Kurzzeitvermietungen als «Wohnungsnutzung» gelten würde.

Schweizer Städte wollen Kurzzeitvermietungs-Angebote einschränken

Andere Schweizer Städte schränken das gewerbsmässige Angebot von Kurzzeitvermietungen schon jetzt ein. In Basel und Genf können Vermieter Wohnraum nicht einfach in Airbnb-Angebote umwandeln: In Basel braucht es eine Baubewilligung und Genf schreibt eine zeitliche Obergrenze von 90 Tagen vor.

In Luzern, Bern und Interlaken (BE) gibt es politische Vorstösse. Konkret: Die Stadt Bern plant, gewerbsmässige Airbnb-Angebote in der historischen Altstadt zu verbieten. Und in Interlaken stimmt der Gemeinderat diesen Herbst über eine Mindestaufenthaltsdauer von drei Tagen ab.

Kündigung anfechten

Betroffene Mieter sollten sich gegen eine Kündigung wehren und zwar mit einer Anfechtung bei der Schlichtungsstelle, rät Mietrechtsexpertin Larissa Steiner. Denn einen generellen Schutz vor Airbnb-Kündigungen gibt es nicht.

Für die Mieter der Liegenschaft im Zürcher Letzigrund-Quartier hat es ein unverhofftes Happy End gegeben: Die Verwaltung hat die Kündigungen mittlerweile zurückgezogen, es heisst «anlässlich der so unsicheren globalen Situation».

Airbnb schreibt «Kassensturz»: «Airbnb arbeitet weltweit mit mehr als 500 Städten und Regionen zusammen, um verantwortungsvollen und nachhaltigen Tourismus und effektiven Wohnraumschutz zu fördern und Homesharing zu ermöglichen. Mehr und mehr Städte schaffen klare Rahmenbedingungen für Homesharer. Wir unterstützen das.»

Aus dem Archiv : «Espresso»-Rechtsfrage zum Thema:

  • Audio
    Rechtsfrage: «Kann ich mich gegen die Wohnungskündigung wehren?»
    aus Espresso vom 30.01.2020. Bild: colourbox
    abspielen. Laufzeit 3 Minuten 53 Sekunden.

    «Kann ich mich gegen die Wohnungskündigung wehren?»

    Mieterinnen und Mieter können die Kündigung ihrer Wohnung anfechten und vor der Schlichtungsbehörde eine Erstreckung verlangen. Die Hürden dafür sind allerdings hoch. «Espresso» sagt, wer gute Chancen hat.

Heute im «Kassensturz»

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Heute im «Kassensturz»

Mehr zum Thema gibt es heute in der Sendung «Kassensturz» um 21:05 Uhr auf SRF 1.

Kassensturz, 26.05.2020, 21.05 Uhr

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