- Im Jahr 2017 ist die Zahl der Tierschutzstrafverfahren im Vergleich zu den Vorjahren um rund 30 Prozent zurückgegangen.
- Laut der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) gab es im vergangenen Jahr noch 1691 Strafverfahren.
- Der Rückgang sei massgeblich auf die Aufhebung der Ausbildungspflicht für Hundehalter zurückzuführen, so die Stiftung.
Allein dem Wegfall des Straftatbestandes einer fehlenden Ausbildung sei der Rückgang jedoch nicht geschuldet, schreibt die Stiftung. Auch wenn die weiteren Ursachen unklar seien.
Mehr als die Hälfte der Delikte wurden an Heimtieren begangen, etwas über ein Viertel an Nutztieren. Mit 790 Fällen weitaus am meisten betroffen waren wiederum Hunde. Doch diese Zahl ist zu relativieren, denn nicht in allen Fällen war das Wohlergehen der Tiere beeinträchtigt, wie TIR schreibt. So sind darin auch Strafen wegen fehlendem Sachkundeausweis enthalten.
Arme Schweine
Ein besonderes Augenmerk hat die Stiftung in der diesjährigen Analyse auf den Schutz von Schweinen gelegt. Obwohl es relativ detaillierte Vorschriften gebe, garantieren diese bei Weitem kein artgerechtes Leben. So werde den Tieren ein Ausleben zahlreicher Grundbedürfnisse verunmöglicht, schreibt die Stiftung.
Schweine sind bewegungsfreudige Tiere.
Dennoch dürfen sie nach wie vor ohne Zugang zu einem Aussenbereich in extrem engen Platzverhältnissen mit nacktem Betonboden gehalten werden. Viele Schweine leiden unter diesen Bedingungen, so dass sie Verhaltensstörungen entwickeln und sich beispielsweise gegenseitig die Schwänze abbeissen.
Auch bei der strafrechtlichen Umsetzung sieht TIR Mängel. So wurden im vergangenen Jahr gerade einmal 91 Strafverfahren wegen Delikten mit Schweinen geführt. Dies bei rund 2,5 Millionen Schweinen, die in der Schweiz leben. Die Schweine-Fälle, die in der TIR-Datenbank erfasst sind, zeichnen sich häufig durch besondere Brutalität aus. Positiv werten die Tierrechtler, dass die Strafverfolgungsbehörden solches Verhalten vergleichsweise streng sanktionieren.
Meinrad Pfister, Zentralpräsident des Vereins der Schweinezüchter, sagt: «Wir schützen die schwarzen Schafe unter den Schweinehaltern nicht.» Grundsätzlich versuche man Betrieben, die gegen das Gesetz verstossen, zu helfen. «Doch bei massiven Verstössen erstatten wir Anzeige», so Pfister.