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Juristin Walther: «Die wenigsten Schweine haben Auslauf»
Aus News-Clip vom 22.11.2018.
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Rückgang um 30 Prozent Zahl der Tierschutzverfahren nimmt ab

  • Im Jahr 2017 ist die Zahl der Tierschutzstrafverfahren im Vergleich zu den Vorjahren um rund 30 Prozent zurückgegangen.
  • Laut der Stiftung für das Tier im Recht (TIR) gab es im vergangenen Jahr noch 1691 Strafverfahren.
  • Der Rückgang sei massgeblich auf die Aufhebung der Ausbildungspflicht für Hundehalter zurückzuführen, so die Stiftung.
Legende:
Anzahl Tierschutzverfahren Stiftung für das Tier im Recht

Allein dem Wegfall des Straftatbestandes einer fehlenden Ausbildung sei der Rückgang jedoch nicht geschuldet, schreibt die Stiftung. Auch wenn die weiteren Ursachen unklar seien.

Mehr als die Hälfte der Delikte wurden an Heimtieren begangen, etwas über ein Viertel an Nutztieren. Mit 790 Fällen weitaus am meisten betroffen waren wiederum Hunde. Doch diese Zahl ist zu relativieren, denn nicht in allen Fällen war das Wohlergehen der Tiere beeinträchtigt, wie TIR schreibt. So sind darin auch Strafen wegen fehlendem Sachkundeausweis enthalten.

In Obwalden am meisten Verfahren pro Einwohner

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Insgesamt die meisten Tierschutzstrafverfahren gab es im Kanton Bern (319), gefolgt von den Kantonen Zürich (272) und Aargau (179). Setzt man die Strafverfahren ins Verhältnis zur Bevölkerungszahl, hat Obwalden die Nase vorn mit 6,65 Verfahren pro 10'000 Einwohnern. Im Gesamtschweizer Durchschnitt sind es 2,16 Verfahren. Die wenigsten Fälle gemessen an der Zahl der Einwohner gab es in Basel-Stadt (0,26), im Tessin (0,48), im Jura (0,82), in Genf (0,83) und in Freiburg (0,89).

Arme Schweine

Ein besonderes Augenmerk hat die Stiftung in der diesjährigen Analyse auf den Schutz von Schweinen gelegt. Obwohl es relativ detaillierte Vorschriften gebe, garantieren diese bei Weitem kein artgerechtes Leben. So werde den Tieren ein Ausleben zahlreicher Grundbedürfnisse verunmöglicht, schreibt die Stiftung.
Schweine sind bewegungsfreudige Tiere.

Dennoch dürfen sie nach wie vor ohne Zugang zu einem Aussenbereich in extrem engen Platzverhältnissen mit nacktem Betonboden gehalten werden. Viele Schweine leiden unter diesen Bedingungen, so dass sie Verhaltensstörungen entwickeln und sich beispielsweise gegenseitig die Schwänze abbeissen.

«Bussen unverhältnismässig tief»

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Die Höhe der ausgesprochenen Bussen lag wie in den Vorjahren im Mittel bei 300 Franken. Deutlich höher fallen sie in Obwalden aus mit einem Mittelwert von 750 Franken sowie in Basel-Stadt und Genf mit je 500 Franken. Vor dem Hintergrund, dass für Tierquälereien eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe und für Übertretungen eine Busse von bis zu 20'000 Franken vorgesehen ist, seien die verhängten Strafen noch immer unverhältnismässig tief, schreibt TIR.

Seit 2003 erfasst die Stiftung sämtliche kantonalen Strafentscheide in tierschutzrechtlichen Angelegenheiten in einer eigens dafür entwickelten Datenbank

Auch bei der strafrechtlichen Umsetzung sieht TIR Mängel. So wurden im vergangenen Jahr gerade einmal 91 Strafverfahren wegen Delikten mit Schweinen geführt. Dies bei rund 2,5 Millionen Schweinen, die in der Schweiz leben. Die Schweine-Fälle, die in der TIR-Datenbank erfasst sind, zeichnen sich häufig durch besondere Brutalität aus. Positiv werten die Tierrechtler, dass die Strafverfolgungsbehörden solches Verhalten vergleichsweise streng sanktionieren.

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Präsident von Suisseporc: «Wir distanzieren uns von Verstössen»
Aus News-Clip vom 22.11.2018.
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Meinrad Pfister, Zentralpräsident des Vereins der Schweinezüchter, sagt: «Wir schützen die schwarzen Schafe unter den Schweinehaltern nicht.» Grundsätzlich versuche man Betrieben, die gegen das Gesetz verstossen, zu helfen. «Doch bei massiven Verstössen erstatten wir Anzeige», so Pfister.

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