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Keine Rückschaffungen mehr nach Ungarn
Aus Rendez-vous vom 09.06.2017. Bild: Keystone
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Gericht entscheidet Rückschaffung nach Ungarn ausgesetzt

Das Wichtigste in Kürze

  • Rückschaffungen von Flüchtlingen nach Ungarn gemäss Dublin-Abkommen müssen vertieft geprüft werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
  • Weil Ungarn den Zugang zum Asylverfahren stark eingeschränkt hat, müsse sichergestellt sein, dass die Mindeststandards und der Schutz vor Willkür gewährleistet seien, so das Gericht.
  • Das Staatssekretariat für Migration muss nun prüfen, welche Situation in den ungarischen Lagern besteht und ob die Gesuche von zurückgeschafften Asylbewerbern überhaupt bearbeitet werden.
  • Als Folge des endgültigen Bundesverwaltungsgerichts-Entscheids wird die Rückschaffung eines Asylsuchenden aus Ungarn nun ausgesetzt.

Jene Flüchtlinge, die überhaupt über die ungarische Grenze dürfen, werden in Schiffscontainern hinter Stacheldraht eingesperrt, ohne Urteil, ohne Rechtsschutz. Sogar Familien und Kinder, die älter als 14 Jahre alt sind, sperrt Ungarn in solchen Lagern ein. Die Situation hat dem Land international Kritik eingetragen und sie beunruhigt auch die Schweizer Justiz.

Besondere Abklärungen nötig

Das Bundesverwaltungsgericht verhindert nun, dass ein kongolesischer Asylsuchender nach Ungarn ausgeschafft wird. Angesichts der neuen dortigen Gesetzgebung sind die Schweizer Richter nicht mehr überzeugt, dass das ungarische Asylsystem noch funktioniert.

Bevor die Schweiz jemanden zurückschaffe, müsse sichergestellt werden, dass Ungarn das Asylgesuch überhaupt behandle und die Person nicht einfach nach Serbien abschiebe. Immerhin hätten die ungarischen Behörden offiziell erklärt, sie seien nicht bereit, Asylsuchende gemäss dem Dublin-System zurückzunehmen. Derzeit sind insgesamt rund 2500 Dublin-Gesuche aus Ungarn hängig.

Abschiebungen nicht generell ausgesetzt

Im März hat Ungarn neue Gesetze zur Abschreckung von Asylsuchenden verabschiedet. Das UNO-Flüchtlingshilfswerk hat daraufhin an die europäischen Staaten appelliert, künftig keine Flüchtlinge mehr nach Ungarn abzuschieben.

Das Bundesverwaltungsgericht geht noch nicht so weit: Es will aber, dass das Staatssekretariat für Migration sorgfältig abklärt, was die Abgeschobenen in Ungarn erwartet, ob ihre Asylgesuche überhaupt behandelt werden, oder ob Ungarn sie einfach nach Serbien ausschafft. Auch müsse berücksichtigt werden, welche Zustände derzeit in den Containerlagern im ungarischen Niemandsland herrschten und wie lange Flüchtlinge dort ohne Verfahren eingesperrt würden.

Das sagt das Staatssekretariat für Migration (SEM) zum Urteil aus St.Gallen:

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wirft zahlreiche Fragen auf. Es wird nun analysiert. Die Dublin-Praxis zu Ungarn gestaltet sich aktuell wie folgt: Die Schweiz prüft jedes Asylgesuch individuell und sorgfältig nach Massgabe der Umstände im konkreten Einzelfall. Aufgrund der Entwicklungen in Ungarn im Zuge der Migrationsbewegungen auf der Balkanroute verzichtet das SEM bereits seit März 2016 darauf, bei besonders verletzlichen Personen sowie bei einer potenziellen Möglichkeit einer Kettenabschiebung nach Serbien Dublin-Verfahren durchzuführen. Das SEM beobachtet und analysiert die Entwicklung der Lage, die internationale Rechtsprechung, die Praxis der Partnerstaaten sowie die Haltung der EU-Kommission zu Ungarn intensiv. Die Entscheidpraxis wird angepasst, sobald dies sachlich notwendig erscheint.
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