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Schweiz «Sackgeldjobs» von der AHV-Pflicht befreit

Kleine Einkommen von jährlich bis zu 750 Franken – etwa für einen Babysitter-Job in einem Privathaushalt– sind nicht mehr AHV-pflichtig. Die neue Regelung gilt ab 2015 und soll unnötige Bürokratie verhindern. Zugleich wird die AHV/IV-Minimalrente um fünf auf 1175 Franken erhöht.

Kinderhüten.
Legende: «Sackgeldjobs» von Jugendlichen in Privathaushalten sind ab 2015 von der AHV-Pflicht befreit. Keystone/Archiv

Weniger Bürokratie bei «Sackgeldjobs»: Wenn das Einkommen 750 Franken pro Jahr nicht übersteigt, müssen sich Arbeitgeber wie auch Jugendliche und junge Erwachsenen bis zum Ende ihres 25. Altersjahrs nicht mehr über allfällige AHV-Beiträge kümmern.

Mit der vom Parlament beschlossenen Änderung soll neben unverhältnismässigen administrativem Aufwand auch vermieden werden, dass Auftraggeber in der Illegalität leben. Die Jugendlichen können aber verlangen, dass die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge mit der AHV abgerechnet werden.

AHV/IV-Rente angepasst

Der Bundesrat hat im weiteren die AHV/IV-Minimalrente auf kommendes Jahr der Preis- und Lohnentwicklung angepasst und entsprechend um fünf Franken erhöht. Dies führt zu Mehrkosten von 201 Millionen Franken. Die Mininalrente steigt damit von 1170 auf 1175 Franken, die Maximalrente von 2340 auf 2350 Franken.

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