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Schützen oder auch schiessen? Nationalrat will Wolf und Biber zum Abschuss freigeben

  • Der Nationalrat will den Schutz des Wolfes in der Schweiz stark lockern – stärker als der Bundesrat.
  • Bereits heute erlauben die Behörden bei Problemen den Abschuss einzelner Tiere.
  • Künftig sollen die Tiere aber schon zum Abschuss freigegeben werden dürfen, bevor Schaden entstanden ist.

Der Nationalrat ist dem Vorschlag des Bundesrates damit nicht gefolgt. Dieser wollte Tiere nur zum Abschuss freigeben, wenn der drohende Schaden gross ist – und nicht mit zumutbaren Schutzmassnahmen verhindert werden kann.

Der Nationalrat dagegen will nun eine Dezimierung des Wolfsbestandes bei jedem drohenden Schaden ermöglichen – und auch dann, wenn keine Herdenschutzmassnahmen ergriffen wurden. SP und Grüne kritisierten vergeblich, damit werde der Wolfsschutz völlig ausgehöhlt. Sie wollten beim geltenden Recht bleiben.

Der Rat folgte aber mit deutlicher Mehrheit seiner Kommission. Der Abschuss von Wölfen soll nun jeweils zwischen dem 1. September und dem 31. Januar erlaubt werden dürfen. Der Ständerat hatte sich für einen längeren Zeitraum ausgesprochen, aber unter strengeren Bedingungen.

Auch Biber regulieren

Doch nicht nur dem Wolf geht es an den Kragen. Der Bundesrat soll die Regulierung des Bestandes weiterer geschützter Tierarten erlauben können. Der Ständerat möchte Luchs und Biber schon auf Gesetzesebene für regulierbar erklären, der Nationalrat nur den Biber. Knapp verwarf der Rat den Vorschlag, die Bestandesregulierung auch für Graureiher und Gänsesäger vorzusehen.

Umstritten war ausserdem die im Gesetz verankerte Liste der jagdbaren Arten. Geändert hat der Rat diese jedoch nicht. Er lehnte Anträge ab, den Birkhahn und das Schneehuhn oder die Waldschnepfe aus der Liste zu streichen.

Umstrittene Zuständigkeiten

Zu reden gaben ausserdem die Zuständigkeiten. Derzeit muss das Bundesamt für Umwelt (Bafu) dem Abschuss von Wölfen zustimmen. Künftig sollen die Kantone selbst über die Bestandesregulierung entscheiden.

Die Umweltorganisationen sollen weiterhin gegen Entscheide der kantonalen Jagdbehörden zu jagdbaren Tierarten Beschwerde einreichen können, etwa zu Schonzeiten. Anders als der Ständerat will der Nationalrat dieses Beschwerderecht nicht abschaffen. Bundesrätin Simonetta Sommaruga hatte darauf hingewiesen, dass sonst auch die Gemeinden das Beschwerderecht verlören.

Neue Subventionen

Zusätzlich im Gesetz verankern will die grosse Kammer neue Subventionen: Der Bund soll den Kantonen Finanzhilfen leisten für die Durchführung von Massnahmen im Umgang mit dem Wolf. Auch Artenförderungsmassnahmen in Schutzgebieten soll er abgelten.

Bund und Kantone sollen sich ausserdem an der Vergütung von Schaden an Wald, landwirtschaftlichen Kulturen und Nutztieren beteiligen, den Tiere bestimmter geschützter Arten verursachen.

In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat das revidierte Jagdgesetz mit 115 zu 67 Stimmen bei drei Enthaltungen an. Nun ist wieder der Ständerat am Zug.

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