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Schweiz Schweiz sperrt 170 Millionen des Janukowitsch-Clans

In der Schweiz laufen mehrere Strafverfahren gegen den gestürzten ukrainischen Präsidenten Viktor Janukowitsch und seine Entourage – Grund für die Schweiz, Janukowitschs Vermögen zu blockieren. Nun ist bekannt: Es geht dabei um mindestens 170 Millionen Franken.

Viktor Janukowitsch
Legende: Sein Vermögen soll er teilweise durch Geldwäscherei erwirtschaftet haben – der gestürzte Präsident Viktor Janukowitsch. Reuters

Nur wenige Tage nach dem Sturz von Viktor Janukowitsch hatte der Bundesrat die Banken angeordnet, dessen Vermögenswerte und die seines Umfelds – insgesamt rund 30 Personen – zu sperren. Unklar war bisher, um wie viel Geld es sich dabei handelt. Nun informierte die Bundesanwaltschaft (BA): Es sind Gelder in der Höhe von mindestens 170 Millionen Franken blockiert.

Die Bundesanwaltschaft (BA) beschlagnahmte diese Mittel in Verfahren gegen das Umfeld des abgesetzten ukrainischen Präsidenten Viktor Janukowitsch. Betroffen seien praktisch die gleichen Personen und die gleichen Mittel, gegen die auch der Bundesrat eine Sperrung verfügt habe, erklärte die Bundesanwaltschaft.

Wie Gelder eingefroren werden

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Wer veranlasst Blockierungen von Geldern? Aufgrund welcher Informationen? Das Wirtschaftsmagazin «ECO» hat mit dem Verantwortlichen des Bundes gesprochen. Zum Bericht

Zum Vergleich: Nach dem Sturz des ehemaligen ägyptischen Präsidenten Hosni Mubarak sperrte die Schweiz 700 Millionen Franken aus dessen Umfeld. Vom tunesischen Ben-Ali-Clan hatte die Schweiz einst 60 Millionen Franken blockiert.

Verdacht der Geldwäscherei

Zu den von der Schweiz sanktionierten Personen aus der Ukraine gehören Söhne Janukowitschs, aber auch ehemalige Minister sowie deren Angehörige. In der schriftlichen Erklärung spricht die Bundesanwaltschaft von fünf derzeit laufenden Verfahren. Sie habe nicht auf Anfrage der Interimsregierung in Kiew gehandelt. Gemäss früherer Angaben geht die Behörde einem Geldwäscherei-Verdacht nach.

Eigene Untersuchungen zum Janukowitsch-Clan führt auch der Staatsanwalt des Kantons Genf. Mit den Genfern Behörden sei man in engem Kontakt, etwa über Fragen der Zuständigkeit, teilte die Bundesanwaltschaft weiter mit.

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