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Schwerer Zugunfall bei Yverdon Lokführer nach Zugskollision bedingt verurteilt

Zu früh losgefahren und ein Haltesignal übersehen: Das Bezirksgericht Yverdon hält den SBB-Angestellten für schuldig.

Das Bezirksgericht Yverdon hat einen 58-jährigen SBB-Angestellten zu einer bedingten Strafe von 90 Tagessätzen à 60 Franken wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Er soll ein Signal missachtet haben.

Die Vorgeschichte

  • Am 29. Juli 2013 kollidierte der Regionalzug Payerne-Lausanne mit dem entgegenkommenden RegioExpress Lausanne-Payerne.
  • Der Lokführer des RegioExpress wurde getötet, 26 der 45 Passagiere in beiden Zügen wurden verletzt, 6 Personen davon schwer.
  • Nach dem Unfall wurde die SBB kritisiert, weil der Bahnhof Granges-près-Marnand nicht mit einem modernen Zugbeeinflussungssystem ausgerüstet war.

«Ich habe nach vorne geschaut und ein grünes Rund gesehen», sagte der Lokführer letzte Woche vor Gericht. «Das ist unmöglich, Sie sind bei rot abgefahren und Sie sind nicht farbenblind», sagte der Richter. Das Waadtländer Gericht stützt sein Urteil denn auch wesentlich auf einen Bericht der Unfalluntersuchungsstelle des Bundes. Demnach war es menschliches Versagen.

Der Lokführer war losgefahren, obwohl er hätte warten müssen, damals im Sommer 2013. Nach rund 300 Metern Fahrt prallte der Regionalzug frontal in den entgegenkommenden Regioexpress aus Payerne. Mit einem Sprung aus dem Zug konnte sich der Angeklagte retten, der andere Lokführer wurde durch den Aufprall getötet, 26 weitere Personen wurden verletzt.

Altes Zugssicherungssystem auf der Strecke

Nach dem Unfall ist allerdings auch die SBB in die Kritik geraten, weil der Bahnhof Granges-près-Marnand noch nicht mit einem modernen Zugsicherungssystem ausgerüstet war. Die Eltern des tödlich verunfallten 24-jährigen Lokführers verlangten, dass auch eine Mitschuld der SBB geprüft wird.

Der Untersuchungsbericht hat SBB aber entlastet, auch ein externes Gutachten stellte der SBB punkto Sicherheit ein gutes Zeugnis aus. Die SBB nimmt ihrerseits wie folgt Stellung zum Prozess: «Die Waadtländer Justizbehörden hatten 2016 festgestellt, dass die SBB keine strafrechtliche Verantwortung trägt. Unmittelbar nach dem Unglück hatte die SBB Sofortmassnahmen ergriffen und weitere Massnahmen eingeleitet, um die Sicherheit im Bahnverkehr weiter zu erhöhen.»

So ist der Bahnhof Granges-près-Marnand mittlerweile mit einem moderneren Sicherheitssystem ausgerüstet. Es hätte den Unfall vom Sommer 2013 ziemlich sicher verhindert.

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