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Schweres Delikt ab 12 Gramm Wer mit Crystal Meth dealt, spürt die volle Härte des Gesetzes

Erstmals hat das Bundesgericht festgelegt, ab welcher Menge beim Verkauf der Droge eine härtere Bestrafung droht.

Ab wann ist ein Drogendelikt ein schweres Drogendelikt? Wenn ein Gericht diese Frage beantworten musste, konnte es sich bis 2011 auf Mengenangaben im Betäubungsmittelgesetz stützen. Seit acht Jahren stehen keine Mengenangaben mehr im Gesetz, doch nun macht das Bundesgericht klar: Diese gelten immer noch.

Im vorliegenden Fall musste sich das höchste Gericht erstmals mit der synthetischen Droge Crystal Meth befassen – und bestätigt auch dort eine Menge, ab wann ein schweres Drogendelikt vorliegt.

Kein Kavaliersdelikt

Mit diesem Urteil stellt das Bundesgericht klar: Auch bei Drogendelikten mit Crystal Meth können Straftäter schwerer bestraft werden – und zwar, wenn sie mehr als 12 Gramm reines Crystal Meth illegal in die Schweiz eingeführt oder verkauft haben.

Metamphetamin und Ecstasy
Legende: Bisher hatte sich das Bundesgericht nie dazu geäussert, ab welcher Menge reinen Crystal Meths von einem schweren Drogendelikt auszugehen ist. Reuters/Symbolbild

Im konkreten Fall ging es um einen Neuenburger, der sich über das Darknet – eine Art Dunkelkammer des Internets – 28 Gramm Crystal Meth beschafft hatte. Untersuchungen zu dieser Droge zeigten, dass der Reinheitsgehalt in der Schweiz durchschnittlich 70 Prozent beträgt. Im Fall des Neuenburgers ergab das 19 Gramm reines Crystal Meth.

Bei dieser Droge handelt es sich um sogenannte Metamphetamine. Diese waren in der Form von Thai-Pillen schon lange erhältlich auf dem Schweizer Drogenmarkt. Seit einigen Jahren hat sich aber das stark süchtig machende Crystal Meth verbreitet – vor allem am Jurasüdfuss.

Meth-Boom in Neuenburg

In Neuenburg wurde im Abwasser der höchste Metamphetamin-Wert der Schweiz festgestellt. Die Neuenburger Strafverfolgungsbehörden lancierten wegen Crystal Meth vor zwei Jahren ein Präventionsprogramm – eine Premiere in der Schweiz.

Es ist deshalb kein Zufall, dass der Drogenfall vor Bundesgericht ebenfalls aus dem Kanton Neuenburg stammt. Das Bundesgericht bestätigte nun die Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung und die Busse gegen den Mann.

Alles beim Alten bei Kokain und Co.

Der Fall hat aber eine Bedeutung über das Neuenburger Drogendelikt hinaus. Das Bundesgericht ruft in Erinnerung, dass die Mengenabgaben immer noch gelten, wenn beurteilt wird, ob es sich um ein schweres Drogendelikt handelt oder nicht.

Zwar sind diese seit 2011 nicht mehr im Betäubungsmittelgesetz verankert, aber dennoch gilt: Wer mit mehr als 12 Gramm Heroin, 18 Gramm Kokain oder 200 LSD-Trips erwischt wird, dem droht eine härtere Bestrafung. Das gilt neu auch für mehr als 12 Gramm Crystal Meth.

Grafik Drogenkonsum in Schweizer Städten

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