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Schweiz Schwule dürfen nach wie vor kein Blut spenden

Männer, die sexuellen Kontakt mit Männern haben, sind in der Schweiz kategorisch von der Blutspende ausgeschlossen – wegen der erhöhten Gefahr einer HIV-Ansteckung. Homosexuelle empfinden diese Regelung als diskriminierend.

Homo- und bisexuelle Männer würden pauschal als Sicherheitsrisiko gesehen, kritisiert die Schwulenorganisation Pink Cross in einer Stellungnahme vom Mittwoch. «Eine derartig schematische und unflexible Vorgehensweise macht das Blut nicht sicherer.»

Pink Cross fordert die Schweizer Behörden und die Heilmittelbehörde Swissmedic deshalb auf, die aktuelle Praxis zu überprüfen und den diskriminierenden Ausschluss aufgrund der blossen sexuellen Orientierung aufzuheben.

Da Blut und Blutprodukte in der Schweiz als Heilmittel gelten, ist es an Swissmedic, Zulassungskriterien für das Blutspenden festzulegen. Diese werden dann von den Blutspendediensten des Schweizerischen Roten Kreuzes angewandt, die in der Schweiz für die Blutspende zuständig sind.

Swissmedic will Vorgaben beibehalten

Swissmedic halte vorläufig an den bestehenden Vorgaben fest, sagte ihr Sprecher Lukas Jaggi. Die Bestimmung richte sich nicht speziell gegen Homosexuelle, sondern gelte beispielsweise auch für andere Gruppen, deren Risikoverhalten zum Ausschluss vom Blutspenden führe. Die Kriterien würden anhand wissenschaftlicher Daten erstellt und auf internationaler Expertenebene regelmässig überprüft.

Beim Entscheid, ob jemand Blut spenden dürfe oder nicht, gehe es in erster Linie um den Schutz der Empfängerinnen und Empfänger vor der Übertragung von Infektionskrankheiten.

Neues Urteil des Europäischen Gerichtshofs

Laut einem neuen EU-Urteil kann der Ausschluss Schwuler von der Blutspende rechtens sein. Voraussetzung ist aber ein hohes Übertragungsrisiko für Infektionskrankheiten wie HIV, wie der Europäische Gerichtshof in Luxemburg urteilte. Zudem müsse klar sein, dass es keine echte Alternative zum Spendeverbot gebe. Dies könnten wirksame Testmethoden für Blutspenden oder eine genaue Befragung des Spenders zu riskantem Sexualverhalten sein.

Für die Schweiz sind die Entscheide des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg nicht verbindlich.

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