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Auch Zürich kann mehr Selbstanzeigen von Steuersündern verbuchen.
Aus HeuteMorgen vom 07.01.2017.
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Milliarden für Staatskasse Selbstanzeigen von Steuersündern stark gestiegen

Seit 2010 können Steuersünder in der Schweiz straffrei reinen Tisch zu machen. Zeigen sie sich selber an, müssen sie keine Busse bezahlen. Nicht bezahlte Steuern müssen sie nachzahlen. 2016 ist die Anzahl der Selbstanzeigen in die Höhe geschossen. Grund: der Automatische Informationsaustausch.

Das Wichtigste in Kürze

  • In Zürich gab es 2100 Selbstanzeigen im letzten Jahr. Das sind 600 Fälle mehr als 2015.
  • Die zusätzliche Einnahmen fallen nach Angaben des Kantonalen Steueramtes ins Gewicht.
  • Der Automatischer Informationsaustausch scheint säumige Steuerzahler zu beunruhigen.

Die Bezeichnung klingt etwas sperrig: Automatischer Informationsaustausch, kurz AIA. Dank ihm werden in Zukunft Bankdaten aus dem Ausland automatisch bei den Schweizer Steuerbehörden landen.

Dieser AIA scheint die Steuersünder zunehmend zu beunruhigen. Denn erreichen die Informationen über undeklarierte Gelder aus dem Ausland erst die Schweizer Steuerbehörden, droht eine Busse, sagt Marina Züger, Chefin des Kantonalen Steueramtes in Zürich: «Wir können nicht mehr von einer straflosen Selbstanzeige sprechen, wenn wir bereits Kenntnis haben von diesen Zahlen. Und sobald eben dieses Angaben überliefert werden, ist eine Selbstanzeige nicht mehr möglich.»

Tausende Selbstanzeigen in Zürich

Darum scheinen viele Steuerhinterzieher in letzter Minute von der Amnestie profitieren zu wollen: 2100 Personen haben sich im letzten Jahr in Zürich selbst angezeigt – 600 Fälle mehr als noch im Jahr davor.

Auch im Kanton Luzern gab es einen massiven Anstieg dieser Selbstbezichtigungen, die Einnahmen aus dem neu deklarierten Geld haben sich verdoppelt. Diese zusätzlichen Einnahmen fallen ins Gewicht, so Marina Züger: «Seit 2010 hatten wir an sich jedes Jahr für den Kanton und die Gemeinden Einnahmen zwischen 40 und 70 Millionen Franken. Gemessen am gesamten Steuerertrag ist das immer noch ein kleiner Anteil. Aber in absoluten Zahlen ist das durchaus spürbar.»

Selbstanzeigen (*Stand 31.05.2016, auch von 2015 noch unvollständige Daten)

Am 1. Januar 2010 trat das Bundesgesetz über die Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen und die Einführung der „straflosen Selbstanzeige" in Kraft. Dadurch können sich Steuerhinterzieher bezüglich der direkten Bundessteuer und der Kantons- und Gemeindesteuern einmal in ihrem Leben selbst anzeigen, ohne für die Hinterziehungen bestraft zu werden. Sie werden ausschliesslich nachbesteuert. Die Verfahren werden durch die kantonalen Steuerverwaltungen geführt.
2010
2011
2013201420152016Total
3'5594'361




3'2285'0911'878*102* 21'702

25 Milliarden Franken Mehreinnahmen

Laut dem Bundesrat sind so seit Beginn der Steueramnestie schweizweit über 25 Milliarden Franken mehr in die Steuerkassen von Bund und Kantonen geflossen. Der Druck aus dem Ausland mit dem Automatischen Informationsaustausch ist also positiv für die Budgets.

Es scheint aber in Sachen Steuerehrlichkeit auch ein Umdenken in der Bevölkerung stattzufinden. So erklärt sich, dass im Fall Zürich auch im Rekordjahr 2016 die meisten Selbstanzeigen nicht verstecktes Geld im Ausland betrafen – sondern undeklariertes Geld im Inland.

Einmalige Selbstanzeige seit 2010 möglich

Am 1. Januar 2010 trat das Bundesgesetz über die Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen und die Einführung der «straflosen Selbstanzeige» in Kraft. Dadurch können sich Steuerhinterzieher bezüglich der direkten Bundessteuer und der Kantons- und Gemeindesteuern einmal in ihrem Leben selbst anzeigen, ohne für die Hinterziehungen bestraft zu werden. Sie werden ausschliesslich nachbesteuert. Die Verfahren werden durch die kantonalen Steuerverwaltungen geführt.
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