Zum Inhalt springen

Header

Inhalt

Session Auch Homosexuelle dürfen künftig Stiefkinder adoptieren

Nach dem Ständerat hat auch die Grosse Kammer Ja zu einer Lockerung des Adoptionsrechts gesagt. Demnach dürfen künftig auch Homosexuelle leibliche Kinder ihrer Partner adoptieren. Gewisse Gegner sehen in der Gesetzesanpassung eine «Salamitaktik». Zudem wurde ein Referendum angekündigt.

Audio
Stiefkind-Adoption: Entscheid mit Diskussionspotential
aus Echo der Zeit vom 30.05.2016. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 50 Sekunden.

Das Resultat

Die Adoption von Stiefkindern wird nicht mehr nur Ehepaaren möglich sein, sondern auch Konkubinats- und gleichgeschlechtlichen Paaren in eingetragener Partnerschaft. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat einer entsprechenden Lockerung des Adoptionsrechts deutlich zugestimmt. Die Grosse Kammer sagte mit 115 zu 65 Stimmen bei 5 Enthaltungen Ja zur Gesetzesrevision.

Die Stiefkindadoption ist nur ein Element der Revision. Weitere wichtige Anpassungen sind:

  • Das Mindestalter adoptionswilliger Personen wird von 35 auf 28 Jahre gesenkt.
  • Die Mindestdauer der Paarbeziehung wird von 5 auf 3 Jahre gesenkt. Ausschlaggebend für die Berechnung soll neu die Dauer des gemeinsamen Haushalts sein.
  • Im Sinne einer Flexibilisierung der Adoptionsvoraussetzungen wird es neu zudem möglich sein, von diesen abzuweichen, wenn das Kindeswohl dies verlangt. Beispielsweise beim Mindestalter oder dem minimalen Altersunterschied zwischen Adoptivkind und Adoptiveltern.
Video
Allemann: «Vielfältigkeit der Familienformen ist Realität»
Aus News-Clip vom 30.05.2016.
abspielen. Laufzeit 22 Sekunden.

Das sagen die Befürworter

Die Befürworter erinnerten insbesondere an die Dringlichkeit, das Adoptionsrecht auf den Stand der heutigen Formen des familiären Zusammenlebens zu bringen. «Es gibt Einelternfamilien, es gibt Regenbogenfamilien, es gibt Patchworkfamilien und anderes mehr», hielt etwa Evi Allemann (SP/BE) fest. Diese Vielfältigkeit der Familienformen müsse nun im Adoptionsrecht abgebildet werden.

Zentral für die Befürworter war ausserdem, dass die Vorlage in erster Linie nicht adoptionswilligen Eltern diene, sondern das Kindeswohl im Zentrum der Gesetzesrevision stehe. Es sei an der Zeit, die Lücken zwischen dem Recht und der Realität zu schliessen, meinte Karl Vogler (Fraktion CVP-EVP/OW). Ansonsten laufe man Gefahr, dass das Kind «als schwächstes Glied in der Kette» unter dem Adoptionsrecht leide.

Das sagen die Gegner

Im Namen der SVP-Fraktion vertrat Pirmin Schwander (SVP/SZ) die Auffassung, dass erst geklärt werden müsse, was überhaupt unter dem Kindeswohl verstanden wird. Streitfälle könnten nicht gelöst werden, wenn dem Gesetz keine klare Definition des Kindeswohls zugrunde liege. Schwander erinnerte an die Regelung des gemeinsamen Sorgerechts: Mangels klarer Definition hätten sich die Streitfälle mit Einführung des gemeinsamen Sorgerechts verschärft – zuungunsten des Kindeswohls.

Mehrheiten der SVP, BDP und CVP störten sich auch daran, dass die Gesetzesrevision das Adoptionsrecht von leiblichen Kindern nicht nur auf eingetragene Partnerschaften, sondern auch auf Konkubinatspaare («faktische Lebensgemeinschaften») ausweitet. Die Gesellschaft dürfe verlangen, dass sich ein Paar rechtlich binde, wenn es ein Kind an sich binden wolle, argumentierten sie. Ein entsprechender Minderheitsantrag wurde mit 95 zu 92 Stimmen bei zwei Enthaltungen nur sehr knapp abgelehnt.

Die Gegner befürchten zudem, dass es sich nur um einen ersten Schritt handelt: In einem nächsten könnte gleichgeschlechtlichen Paaren auch die Adoption fremder Kinder erlaubt werden. Andreas Glarner (SVP/AG) sprach in diesem Zusammenhang von einer «Salamitaktik».

Das sagt der Bundesrat

Ein liberales Familienrecht sollte das abbilden, was gelebt werde, meinte Justizministerin Simonetta Sommaruga. Es gehe nicht an, Kindern die rechtliche Absicherung und damit etwa den Unterhaltsanspruch zu verweigern, nur weil der leibliche Vater oder die leibliche Mutter nicht geheiratet habe. «Wenn es Ihnen nicht passt, dass erwachsene Menschen ohne Trauschein zusammenleben, und dann noch ein Kind dabei ist, dann bestrafen sie doch nicht das Kind dafür», richtete sich Sommaruga an die Gegner der Vorlage.

So geht es weiter

Ergänzend zum Beschluss des Ständerates hat der Nationalrat auf Antrag seiner Kommission beschlossen, dass ein adoptiertes Kind nicht nur über seine leiblichen Eltern, sondern auch über seine leiblichen Geschwister Auskunft erhalten soll.

Zudem will der Nationalrat eine gesetzliche Grundlage für Suchdienste schaffen: Die kantonale Stelle, die für die Auskunft über leibliche Eltern und Kinder zuständig ist, soll einen spezialisierten Suchdienst beauftragen können. Die Vorlage geht nun zurück an den Ständerat. Die konservative Kleinpartei EDU hat bereits das Referendum angkündigt.

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel