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«Das Ständeratskonzept ist solid»
Aus SRF 4 News aktuell vom 13.12.2016.
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Ringen um Altersvorsorge 2020 «Die Nationalratsvariante ist nicht glaubwürdig»

Bundesrat Berset stellt sich hinter den Ständerat. AHV-Rentner sollen 70 Fr. mehr pro Monat erhalten – als Kompensation für eine Senkung des Pensionskassen-Umwandlungssatzes.

SRF News: Im Sport würde man von einem Unentschieden sprechen – die beiden Räte werden sich einfach nicht einig mit ihren Konzepten, wie die Renteneinbussen kompensiert werden könnten. Was braucht es für einen Kompromiss?

Gesundheitsminister Alain Berset: Es ist bereits in vielen wichtigen Punkten ein Kompromiss erzielt worden. So sind sich beide Räte einig, dass eine Reform von 1. und 2. Säule nötig ist, dass es eine Kompensation braucht, und seit heute auch, dass es eine solche in der 1. Säule braucht. Es geht also vorwärts, obschon es schwierig bleibt. Es geht aber um sehr viel, und ich bin zuversichtlich, dass wir am Ende in beiden Räten eine Mehrheit für eine Vorlage finden werden. Es liegen nun zwei Vorschläge auf dem Tisch, wobei die Nationalratsvariante keine glaubwürdige Alternative ist. Deshalb werden wohl einige Änderungen beim Ständeratskonzept vorgenommen – nicht aber beim zentralen Punkt der Vorlage.

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Ständerat hält seiner Version fest
Aus Tagesschau vom 13.12.2016.
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Welche Möglichkeiten von kleinen Anpassungen sehen Sie?

Es gibt noch viele kleine Differenzen zwischen den beiden Räten, was aber auch Handlungsspielraum gibt, um eine gemeinsame Lösung zu finden. Beim Kern der Geschichte, der Kompensation der Renteneinbussen, liegt nur ein taugliches Konzept auf dem Tisch, jenes des Ständerats mit einer Erhöhung der AHV-Renten [70 Franken mehr für Alleinstehende, Erhöhung der Ehepaar-Renten auf 155 Prozent von zwei Einzelrenten]. Dafür habe ich mich heute in der Debatte auch starkgemacht. Ich glaube, das ist ein gangbarer Weg, wenn man auch bei der Bevölkerung eine Mehrheit gewinnen will.

Die Nationalratsvariante überzeugt niemanden, sie wurde letzten Herbst quasi per Zufall angenommen.

Sie sprechen von einem «Kompromiss». Allerdings müsste gemäss Ihrer Vorstellung der Nationalrat nachgeben – das wäre ja dann kein Kompromiss...

Man darf nicht vergessen, dass die ganze Vorlage ein Riesenkompromiss ist. Das heisst, dass jeweils beim einen oder anderen Punkt in die eine oder andere Richtung entschieden wurde. Auch bei der Kompensation ist es ein Entweder-Oder. Man kann keine Mischvariante machen.

Das Ständeratskonzept ist glaubwürdig und solid, die Nationalratsvariante dagegen überzeugt niemanden. Sie wurde letzten Herbst quasi per Zufall angenommen. Deshalb muss man in diesem Punkt die Ständeratsvariante wählen. In anderen Punkten hat heute auch der Ständerat die Nationalratsversion genommen. Das Ganze ist also ein Kompromiss.

Alle müssen von einer Kompensation profitieren.

Könnte es ein Weg sein, dass der Ständerat als Kompromiss einer kleineren Erhöhung, etwa um 50 Franken oder bloss der Ehepaar-Renten zustimmt?

Nur die Ehepaar-Renten aufzubessern, wäre ungerecht. Denn dann würden nur die gut verdienenden Ehepaare profitieren, die den heutigen Höchstbetrag bereits erreicht haben. Alle anderen Ehepaare würden keine Kompensation erhalten, ebenso Konkubinats-Paare und Alleinstehende. Es müssen aber alle von einer Kompensation profitieren.

Wenn man unter die vorgeschlagenen 70 Franken pro Monat geht, würde der Ausfall der Pensionskassen-Renten nicht vollständig kompensiert. Was das für die Volksabstimmung bedeutet, wissen wir: 2010 hat das Stimmvolk mit fast einer Dreiviertel-Mehrheit zu einer Senkung des Umwandlungssatzes Nein gesagt, obschon die Vorlage in beiden Räten deutlich angenommen worden war.

Das Gespräch führte Dominik Meier.

Die wichtigsten Begriffe zum Thema Pensionskasse

Mindestzinssatz: Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, wie hoch das Vorsorgeguthaben der versicherten Arbeitnehmer im Minimum verzinst werden muss. Dieser Mindestzinssatz sinkt nächstes Jahr von1,25 auf 1 Prozent.
Umwandlungssatz: Mit dem Umwandlungssatz von 6,8 Prozent berechnet die Pensionskasse die lebenslange Rente der Arbeitnehmer. Das heisst: Pro 100'000 Franken Altersguthaben werden 6800 Franken Rente im Jahr bezahlt – Stand heute. Bei einer Senkung des Umwandlungssatzes auf 6 Prozent, wie sie der Bundesrat vorschlägt, wären es künftig pro 100'000 Franken Guthaben 800 Franken weniger.
Obligatorium: Der Umwandlungssatz von 6,8 Prozent gilt nur für den obligatorischen Teil. Unter das Obligatorium der beruflichen Vorsorge fallen Brutto-Jahreslöhne von zwischen 21'150 und 84'600 Franken (nach Abzug des Koordinationsabzuges von gegenwärtig 24'675 Franken), so der Stand 2016.
Überobligatorium: Das ist der Teil des Lohns über oder – je nach Pensionskassenreglement – auch unter dem versicherten Jahreslohn. Die Beträge aus freiwilligen Einkäufen gehören ebenfalls zum Überobligatorium. Den Umwandlungssatz für die überobligatorische Vorsorge legt jede Pensionskasse selber fest. Er ist in der Regel tiefer als der obligatorische Umwandlungssatz.
Bezug des Guthabens: Das Pensionskassenguthaben kann bei der (Früh-)Pensionierung als Rente, als Kapital oder als eine Kombination aus beidem bezogen werden. Ferner besteht die Möglichkeit, das bis dahin angesparte Guthaben (oder einen Teil davon) für Wohneigentum oder berufliche Selbständigkeit einzusetzen. Auch Personen, die auswandern, können es sich ausbezahlen lassen.

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