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Ärztestopp wird nicht gesetzlich verankert
Aus Tagesschau vom 18.12.2015.
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Session Hauchdünner Entscheid: Nationalrat versenkt Ärztestopp

Der provisorische Zulassungsstopp für Ärzte wird nicht dauerhaft ins Gesetz geschrieben. Der Nationalrat hat die Vorlage in der Schlussabstimmung mit 97 zu 96 Stimmen bei 1 Enthaltung versenkt. Betroffen hätte dies insbesondere Ärzte aus dem Ausland.

Ab Mitte 2016 können die Kantone die Zulassung neuer Ärztinnen und Ärzte nicht mehr beschränken. Der Nationalrat hat es in der Schlussabstimmung abgelehnt, Regeln für eine Steuerung der Ärztedichte unbefristet ins Gesetz zu schreiben.
Äusserst knapp – mit 97 zu 96 Stimmen bei 1 Enthaltung – versenkte die grosse Kammer die Vorlage. Durchgesetzt haben sich SVP und FDP.

Arzt
Legende: Bei einem Ja hätten die Kantone künftig die Zulassung von Ärzten stets von einem Bedürfnis abhängig machen können. Keystone

Bei einem Ja hätten die Kantone künftig die Zulassung von Ärztinnen und Ärzten von einem Bedürfnis abhängig machen können, wobei der Bundesrat die Kriterien für den Bedürfnisnachweis festlegt hätte.

Betroffen hätte dies insbesondere Ärzte aus dem Ausland: Mediziner, die mindestens drei Jahre an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte gearbeitet haben, hätten keinen Bedürfnisnachweis benötigt. Das entspricht dem derzeit geltenden Recht.

Befristete Lösung

Der so genannte Ärztestopp war 2001 befristet eingeführt worden, um das Wachstum der Gesundheitskosten zu bremsen. Nach mehrmaliger Verlängerung wurde die Einschränkung Anfang 2012 aufgehoben, was zu einer starken Zunahme von Spezialärzten führte. Das Parlament beschloss darum im Juli 2013, die Bedürfnisklausel wieder für drei Jahre einzuführen. Diese Regelung läuft Mitte 2016 aus.

Als Anschlusslösung hatte der Bundesrat vorgeschlagen, dass die Kantone die Zulassung neuer Leistungserbringer bei einer Überversorgung einschränken können. Dieser Zulassungsstopp sollte nicht nur über Ärzte verhängt werden können, sondern auch über Apotheker, Chiropraktiker und andere ambulante Leistungserbringer. Bei Unterversorgung sollten die Kantone ebenfalls einschreiten können.

Ja zu Minimallösung

Diese Lösung fand in den Räten jedoch keine Mehrheit. Stattdessen setzte sich als Minimallösung durch, das geltende Recht dauerhaft ins Gesetz zu schreiben. Dieses bezieht sich nur auf Ärzte. Angesichts der steigenden Kosten brauche es eine Steuerungsmöglichkeit, befanden die Befürworter.

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Berset im Gegenwind
aus Echo der Zeit vom 18.12.2015. Bild: Keystone
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Je höher die Ärztedichte sei, umso höher seien auch die Kosten pro Patient. Ohne Einschränkung werde die Zahl der Zulassungen ab nächstem Jahr wieder in die Höhe schiessen.

Die Gegner argumentierten, die Einschränkung der Zulassung komme einer staatlichen Planung des ambulanten Bereichs gleich. Das erschwere wettbewerbliche und effiziente Lösungen, benachteilige junge Ärzte systematisch und blende die Qualität aus.

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