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Session Kein Register für Sexualverbrecher

Im Nationalrat wurde über zwei Motionen zum Umgang mit verurteilten Gewalttätern diskutiert. Einerseits ging es um ein nationales Register und andererseits um die regelmässige Nachbeurteilung der Gefährlichkeit von Verbrechern. Beide Ansinnen hatten im Parlament keine Chance.

Bild eines vergitterten Fensters
Legende: Für den Nationalrat gibt es bereits genügend Massnahmen um die Gesellschaft vor verurteilten Gewalttätern zu schützen. Keystone

Der Nationalrat will kein nationales Register für Sexual- und Gewaltverbrecher. Er hat eine Motion von Andrea Geissbühler (SVP/BE) mit 97 zu 75 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt. Damit ist diese vom Tisch.

Geissbühler argumentierte, ein nationales Register schaffe Transparenz im Umgang mit gemeingefährlichen Sexual- und Gewalttätern. Dadurch könne die Bevölkerung besser geschützt werden. Im Register sollten auch die zuständigen Richter und Gutachter sowie die angeordneten therapeutischen Massnahmen und der vorgesehene Entlassungstermin erfasst werden.

Sommaruga: Neues Register bringt nichts und kostet viel

Aus Sicht des Bundesrates erhöht ein neues, zusätzliches Register die Sicherheit jedoch nicht. Die zuständigen Vollzugsbehörden hätten bereits heute Zugriff auf alle erforderlichen Informationen und Unterlagen, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga. Ein neues Register liefere keine zusätzlichen Informationen, verursache aber Kosten von mehreren Millionen Franken.

Ebenfalls abgelehnt hat der Nationalrat eine Motion von Céline Amaudruz (SVP/GE) mit einer ähnlichen Stossrichtung. Amaudruz forderte, dass Personen, die wegen Mordes, vorsätzlicher Tötung, Vergewaltigung oder sexueller Handlungen mit Kindern verurteilt wurden, auch nach dem Vollzug ihrer Strafe regelmässig auf ihre Gefährlichkeit hin beurteilt werden sollten.

Regelmässige Kontrolle von verurteilten Straftätern

Mit einer Kontrolle nach dem Strafvollzug liesse sich die Gefährlichkeit der Straftäter besser beurteilen und damit das Risiko für die Bevölkerung verringern, argumentierte Amaudruz.

Der Bundesrat hatte sich gegen den Vorstoss gestellt. Dass Fehler bei der Beurteilung der Gefährlichkeit der Straftäter gemacht werden, stellte Justizministerin Simonetta Sommaruga zwar nicht in Abrede. Es mache aber keinen Sinn, wegen Fehlern bei der Beurteilung eine Gesetzesrevision anzustreben. Vielmehr sollten die zuständigen Behörden dies als Anlass sehen, ihre Verfahren zu verbessern.

Geforderte Massnahmen bereits möglich

Bei Verurteilten, die auf Grundlage einer guten Prognose bedingt entlassen werden, seien die von Amaudruz geforderten Massnahmen zudem bereits möglich. Eine Person mit einer guten Prognose auf unbestimmte Zeit einer regelmässigen Kontrolle zu unterziehen, wäre hingegen unverhältnismässig.

Der Nationalrat folgte Sommarugas Argumentation und lehnte die Motion mit 114 zu 61 Stimmen ab.

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