Bei der Revision des Heilmittelgesetzes nähern sich die Räte nur langsam an. Umstritten bleiben die Regeln für die Annahme von Geld oder anderen «nicht gebührenden Vorteilen» wie Geschenken und Gratismustern von Arzneien.
Dabei sind sich die Kammern nicht nur über die Definition solcher Anreize uneinig. Strittig ist auch, für welchen Personenkreis die Regeln gelten sollen. Der Ständerat will sie nur auf jene Ärzte oder Apotheker anwenden, die Medikamente verschreiben und abgeben.
Der Nationalrat will hingegen, dass sich die Vorschriften auf alle Heilmittel beziehen – also auch auf Medizinalprodukte wie zum Beispiel Prothesen. Ziel der neuen Regeln ist es, dass die Wahl eines Medikaments oder eines Heilmittels nicht von finanziellen Motiven beeinflusst wird. Die Vorlage geht nun nochmals in die kleine Kammer. Differenzen, die diese nicht ausräumt, müssen in der Einigungskonferenz geklärt werden.