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Korruption soll bestraft werden
Aus Tagesschau vom 08.09.2015.
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Session Kleine Vitaminspritze für die «Lex Fifa»

Im Kampf gegen Privatbestechung ist der Nationalrat etwas mutiger als die kleine Kammer. So soll das Delikt immer und unabhängig von einem öffentlichen Interesse von Amtes wegen verfolgt werden. Eine Ausnahme setzt der Rat aber bei «leichten Fällen». Sie sollen auf Antrag verfolgt werden.

Auch vor dem Hintergrund der Fifa-Skandale um die Vergabe von Sportanlässen hat heute der Nationalrat über eine Verschärfung des Korruptionsstrafrechts debattiert.

Es ging geht dabei allgemein um die Bestechung unter Privaten, die nicht länger nur auf Antrag und auch dann verfolgt werden soll, wenn keine Wettbewerbsregeln verletzt werden.

Korruption kommt bei uns selten vor, aber sie kommt vor.
Autor: Simonetta SommarugaJustizministerin
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Fifa, Korruption, Whistleblower: Muss die Politik ausmisten?
Aus Arena vom 05.06.2015.
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«Korruption kommt bei uns selten vor, aber sie kommt vor», schickte Justizministerin Simonetta Sommaruga ihren Ausführungen voraus. Es sei aber falsch zu meinen, Privatbestechung sei Privatsache. Denn oft würden auch Dritte oder Rechtsgüter oder der freie Wettbewerb geschädigt. Korruption bestrafe den Leistungsfähigen und verhöhne den Rechtsstaat, warb Sommaruga für die Vorlage des Bundesrats.

Strafrechtsprofessor Daniel Jositsch (SP/ZH) wies darauf hin, dass die geltende Gesetzgebung bisher zu keiner einzigen Verurteilung geführt habe. Aus dem Antragsdelikt müsse nun also zumindest ein Offizialdelikt gemacht werden. Zwecks einer ordentlichen Strafverfolgung müsse die Bestimmung der Privatbestechung zudem vom Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ins Strafgesetzbuch integriert werden.

Härter als der Ständerat

Der Nationalrat trat nach intensiver Debatte mit 133 gegen 51 Stimmen auf die Vorlage ein. In der Detailberatung kippte die grosse Kammer dann die ständerätliche Version, wonach Privatkorruption «nur auf Antrag» verfolgt wird, wenn durch die Tat keine öffentlichen Interessen verletzt oder gefährdet werden.

In leichten Fällen nur auf Antrag

Den Passus ersetzte die grosse Kammer allerdings, indem sie einem Einzelantrag von Daniel Fässler (CVP/AI) zustimmte. Dieser besagt: «In leichten Fällen wird die Tat nur auf Antrag verfolgt.»

Vergeblich hatten zuvor verschiedene Redner und auch Justizministerin Sommaruga darauf hingewiesen, dass das «öffentliche Interesse» im jeweiligen Fall noch zu definieren wäre. Zudem seien Bagatellfälle ohnehin durch das bestehende Recht gedeckt.

Die Vorlage ging schliesslich mit 133 gegen 49 Stimmen bei zwei Enthaltungen zurück an den Ständerat.

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