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Session Motion vom Tisch: Keine Mankoteilung im Unterhaltsrecht

Wenn Eltern sich trennen, soll auch bei der finanziellen Unterstützung das Wohl des Kindes im Zentrum stehen. Mit dem neuen Unterhaltsrecht stellt der Bundesrat Gerechtigkeit zwischen Kinder verheirateter und unverheirateter Eltern her. Von der Mankoteilung will der Ständerat jedoch nichts wissen.

Ein Paar spielt mit zwei Kindern.
Legende: Das Parlament regelt im Unterhaltsrecht, wenn es nicht mehr so harmonisch zu und her geht. Keystone/Symbolbild

Der Bundesrat will im Zivilgesetzbuch den Grundsatz verankern, dass der Unterhalt des minderjährigen Kindes Vorrang hat vor den übrigen familienrechtlichen Unterhaltspflichten. Der Nationalrat hat als Erstrat die Vorlage in der Sommersession ohne wesentliche Änderung angenommen. Die vorberatende Kommission des Ständerates folgte mit ihren Beschlüssen der grossen Kammer.

In der Bundesverfassung soll jedoch keine Grundlage dafür geschaffen werden, die so genannte Mankoteilung im Unterhaltsrecht landesweit gesetzlich zu regeln. Der Ständerat lehnte eine entsprechende Motion der nationalrätlichen Rechtskommission mit 19 gegen 22 Stimmen knapp ab.

Damit ist die Motion vom Tisch. Im Nationalrat war der Vorstoss in der vergangenen Herbstsession unterstützt worden. Auch der Bundesrat war für dieses Anliegen.

Fortschreitende Gleichstellung regelt das Problem

Die Mankoteilung

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Kann ein unterhaltspflichtiger Elternteil seinen Pflichten nicht nachkommen, würde mit der Mankoteilung jener Betrag, der dem betreuenden Elternteil fehlt, unter den Eltern aufgeteilt. Heute gewährleistet das Gesetz dem unterhaltspflichtigen Elternteil das Existenzminimum.

Gegen die Anpassung argumentierte Thomas Hefti (FDP/GL), die Gleichstellung führe ohnehin mit der Zeit dazu, dass nicht mehr primär Frauen zum Sozialamt müssten. Man solle daher diese Frage besser weiterhin den Kantonen überlassen, die «näher bei den Leuten» seien – zumal eine Bundeslösung teurer wäre.

Stefan Engler (CVP/GR) bezweifelte zudem, dass die Gleichstellungsbemühungen in dieser Frage auch dem Kindswohl dienten: Wenn es nichts zu teilen gibt, sei keine Lösung erkennbar. Géraldine Savary (SP/VD) konterte, dass das Bundesgericht hier eine Rechtslücke moniert habe: es bestehe Handlungsbedarf.

Sommaruga: «Diskriminierung»

Justizministerin Simonetta Sommaruga räumte ein, dass es unschön sei, mit der Mankoteilung allenfalls beide Elternteile statt nur einem zum Sozialamt zu schicken. Aber die heutige Regelung sei «eine massive Diskriminierung in der Regel der Frauen». Der Gang zum Sozialamt sei sehr belastend, erst recht da die Betroffenen je die ganze Arbeit mit den Kindern hätten.

Ohne Diskussion abgeschrieben hat der Ständerat am Dienstag ferner eine Standesinitiative des Kantons Zürich für eine Gesetzesgrundlage für eine Harmonisierung der Alimentenbevorschussung und des Alimenteninkassos. Dieser Wunsch sei wohl in absehbarer Zeit nicht erfüllbar, sagte Stefan Engler (CVP/GR) als Sprecher der Rechtskommission mit Verweis auf die gescheiterte neue Familienpolitik.

Kindesunterhalt gutgeheissen

Zuvor verabschiedete der Ständerat die Gesetzesrevision über den Kindesunterhalt mit wenig Differenzen. Kern der Vorlage sind neue Pflichten für ledige Väter: Kinder von nicht verheirateten Paaren sollen beim Unterhalt dieselben Rechte haben wie Kinder von Ehepaaren. Der Bundesrat will im Gesetz verankern, dass jeder Elternteil «nach seinen Kräften» für den gebührenden Unterhalt des Kindes sorgt.

Einig war man sich, dass das Kindeswohl eindeutig im Zentrum der Revision stehen sollte. Die Frage sei zentral, dass auch die Kinder ein Recht haben sollten auf eine Betreuung durch beide Elternteile, erklärte Ständerat Claude Janiak (SP/BL).

Sommaruga: «Nicht nur Liebe, auch Geld gehört dazu»

EJPD-Vorsteherin Simonetta Sommaruga sagte jedoch, dass die Stärkung der Rechte der Kinder noch nicht beendet sei, wenn die gemeinsame elterliche Sorge als Regelfall eingeführt werde und betonte den finanziellen Aspekt: «Die Liebe ist wunderbar und wichtig, aber das Geld gehört auch zu einer guten Betreuung der Kinder.»

Die kleine Kammer nahm jedoch eine neuen Aspekt in die Vorlage auf: Vernachlässigt jemand seine Unterhaltspflichten und lässt sich sein Vorsorgeguthaben auszahlen, sollen die Inkassobehörden rechtzeitig darauf zurückgreifen können. Dies hatte auch der Bundesrat vorgeschlagen, jedoch in einer separaten Vorlage. Das Geschäft geht nun zurück zur Differenzbereinigung an den Nationalrat.

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