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Nationalrat hält an schärferen Regeln für Einbürgerungen fest
Aus Tagesschau vom 26.11.2013.
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Session Nationalrat bleibt bei höheren Hürden für die Einbürgerung

Im Bürgerrechtsgesetz werden die Schrauben angezogen, geht es nach dem Nationalrat. Er hält an seinen höheren Hürden fest im Vergleich zum Ständerat.

Der Nationalrat bleibt dabei: Wer weniger als zehn Jahre lang in der Schweiz gelebt hat, soll nicht eingebürgert werden können. Auch in anderen Punkten entschied der Rat, bei seinen früheren Beschlüssen zu bleiben. Er will die Hürden für die Einbürgerung höher setzen als der Ständerat.

Niederlassungsbewilligung ist Voraussetzung

Einig sind sich die Räte, dass die Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) künftig Voraussetzung sein soll für den roten Pass – eine Verschärfung gegenüber heute. Dies hatte der Bundesrat so vorgeschlagen. Im Gegenzug möchte er die Mindestaufenthaltsdauer im Land jedoch von heute zwölf auf acht Jahre senken.

Der Ständerat ist damit einverstanden, der Nationalrat will dagegen die Einbürgerung nur Personen ermöglichen, die mindestens zehn Jahre in der Schweiz gelebt haben. Mit 111 zu 74 Stimmen hat der Rat am Dienstag beschlossen, bei diesem Entscheid zu bleiben. SP, Grüne und Grünliberale plädierten für acht Jahre, die SVP für zwölf Jahre.

Heinz Brand (SVP/GR) verwies dabei auch auf eine Abstimmung im Kanton Bern von vergangenem Wochenende, bei welcher sich das Stimmvolk für eine Verschärfung aussprach. Es gelte, den «Signalen» Rechnung zu tragen. Hans Fehr (SVP/ZH) befand, auf der linken Seite gebe es eine «Einbürgerungsmanie». Es brauche nicht jeder eingebürgert zu werden. Viele wollten den Schweizer Pass auch gar nicht.

Kompromiss bei Jugendlichen

Uneinig sind sich die Räte auch bei der erleichterten Einbürgerung für Jugendliche. Heute werden die Jahre, die eine Person zwischen dem zehnten und den zwanzigsten Lebensjahr in der Schweiz verbracht hat, bei der Berechnung der Aufenthaltsdauer doppelt gezählt.

Der Ständerat möchte dabei bleiben, der Nationalrat hatte im März beschlossen, den Passus zu streichen. Nun hat die grosse Kammer einem Kompromissvorschlag aus den Reihen der Grünliberalen zugestimmt: Für die Berechnung der Aufenthaltsdauer sollen nur noch jene Jahre doppelt gezählt werden, die der Jugendliche zwischen dem fünften und dem fünfzehnten Lebensjahr in der Schweiz verbracht hat.

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Fehr zu den Sprachkenntnissen
Aus News-Clip vom 26.11.2013.
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Migranten aus «anderen» Ländern

Er versuche damit eine Brücke zu bauen, sagte Martin Bäumle (GLP/ZH). Die CVP trug den Kompromiss mit: Eine leichte Verschärfung gegenüber heute sei gerechtfertigt, sagte Marco Romano (CVP/TI). Die geltende Regelung stamme aus einer anderen Zeit. Die heutige Situation sei nicht vergleichbar mit der damaligen, da die Migranten heute aus anderen Ländern kämen als früher.

Dies stellte auch Kurt Fluri (FDP/SO) fest. Daniel Vischer (Grüne/ZH) wollte daraufhin wissen, wo der Unterschied denn genau liege. Fluri antwortete, der kulturelle Unterschied sei bei den italienischen Einwanderern eben geringer gewesen als bei den heutigen Migranten.

Ohrfeige an die Jugendlichen

Um eine gänzliche Streichung der erleichterten Einbürgerung zu verhindern, stimmten SP und Grüne dem Kompromiss ebenfalls zu, doch hätten sie eigentlich bei der heutigen Regelung bleiben wollen. Eine Verschärfung sei eine «Ohrfeige an die Jugendlichen», sagte Balthasar Glättli (Grüne/ZH). Es gehe um faire Chancen für

Jugendliche, die in der Schweiz aufgewachsen seien.

Auch Justizministerin Simonetta Sommaruga plädierte dafür, bei der heutigen Regelung zu bleiben. Sonst würden die «falschen» Jugendlichen bestraft. Selbstverständlich gebe es auch schwierige Jugendliche, doch diese könnten ohnehin nicht eingebürgert werden, da Integration eine Voraussetzung für die Einbürgerung sei. Ein Kompromiss sei in diesem Fall nicht sinnvoll.

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Leuenberger über Sprachanforderungen
Aus News-Clip vom 26.11.2013.
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Gute Sprachkenntnisse in Wort und Schrift

Erneut viel zu reden gab ausserdem die Frage, wie gut Einbürgerungswillige die Sprache beherrschen müssen. Gemäss dem Ständerat sollen sie sich gut in einer Landessprache verständigen können. Der Nationalrat will eine gute Verständigung «in Wort und Schrift» verlangen. Dies bestätigte er mit 131 zu 51 Stimmen bei einer Enthaltung.

SP und Grüne plädierten vergeblich dafür, dem Ständerat zu folgen. Justizministerin Sommaruga dagegen stellte fest, der Bundesrat könne mit der nationalrätlichen Version leben. Alle seien sich einig, dass Sprache ein wichtiges Integrationskriterium sei, und schriftliche Kenntnisse schadeten nicht. Wichtig sei allerdings, dass den persönlichen Umständen Rechnung getragen werde, etwa Illetrismus oder Analphabetismus.

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Tschümperlin über Kriterien der Kantone
Aus News-Clip vom 26.11.2013.
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Verschärfung für vorläufig Aufgenommene

Umstritten bleiben ferner die Regeln für vorläufig Aufgenommene. Dies sind Personen, die nicht in ihr Herkunftsland zurückgeführt werden können, beispielsweise wegen eines Bürgerkriegs.

Der Ständerat will die Jahre der vorläufigen Aufnahme bei der Berechnung der Aufenthaltsdauer weiterhin anrechnen: Wer während vieler Jahre als vorläufig Aufgenommener in der Schweiz gelebt hat, soll ein Einbürgerungsgesuch stellen können, sobald er eine Niederlassungsbewilligung erhalten hat.

Der Nationalrat will die vorläufige Aufnahme nicht mehr anrechnen. Dies bestätigte er mit 107 zu 63 Stimmen bei 11 Enthaltungen. Bundesrätin Sommaruga wehrte sich vehement dagegen. Diese Verschärfung sei nicht sinnvoll, sie gehe dem Bundesrat entschieden zu weit. Der Nationalrat liess sich jedoch nicht umstimmen. Nun ist wieder der Ständerat am Zug.

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