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Umstrittene Registrierung alter Waffen
Aus 10 vor 10 vom 04.05.2015.
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Session Neue Meldepflicht für alte Feuerwaffen

Wer eine nicht registrierte Waffe besitzt, soll dies nachträglich melden müssen. Dies schlägt der Bundesrat vor. In der vorberatenden Kommission war der Nutzen umstritten. Nun beugt sich der Nationalrat als Erstrat über das Anliegen.

Heute sind in der Schweiz nur jene Waffen in den kantonalen Waffenregistern eingetragen, die nach dem 12. Dezember 2008 gekauft wurden. Wie viele ältere Waffen im Umlauf sind, ist unbekannt. Der Bundesrat schätzt deren Zahl auf etwa zwei Millionen. Geht es nach ihm, sollen nun auch diese Waffen registriert werden.

Dies soll sicherstellen, dass die Polizei vor einem Einsatz prüfen kann, ob die Zielperson im Besitz von privaten Feuerwaffen ist, erklärt der Bundesrat in seiner Botschaft über die entsprechende Änderung zur Revision des Waffengesetzes.

Wer eine nicht registrierte Waffe besitzt, soll gemäss dem Vorschlag zwei Jahre Zeit erhalten, diese dem Waffenbüro seines Wohnsitzkantons zu melden. Wer dieser Meldepflicht vorsätzlich zuwiderhandelt, soll mit einer Busse bestraft werden.

Forderung stammt aus Polizeikreisen

Der Bundesrat hatte die Frist für die nachträgliche Registrierung nach der Vernehmlassung verlängert. Ferner sollen die kantonalen Waffenbüros – anders als zunächst geplant – nicht verpflichtet werden, zu prüfen, ob die Person, die eine Waffe nachregistrieren lässt, die Voraussetzungen zum Besitz von Waffen erfüllt.

Waffenbesitzer sollen sich beim zuständigen Waffenbüro zudem erkundigen können, ob die betreffende Waffe allenfalls bereits in einem System erfasst ist.

Drei Revolver und zwei Pistolen liegen zusammengewürfelt auf einem Tisch.
Legende: Grossvaters Pistole im Keller gefunden? Kommt das Gesetz durch, muss das Waffenbüro dies künftig erfahren. Keystone

Die Vorlage geht auf eine Reihe von Vorstössen aus dem Parlament zurück. Auch die kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren sowie die Kantonspolizeien hatten die Nachregistrierung älterer Waffen gefordert.

Der Nationalrat hatte der Nachregistrierung in der Herbstsession 2013 bereits einmal knapp zugestimmt. Am Tag nach dem Entscheid kam er jedoch darauf zurück, weil Jakob Büchler (CVP/SG), Präsident des kantonalen Schützenverbandes von St. Gallen, eine juristische Unsicherheit geltend machte. Nun steht die Debatte erneut an.

Verknüpfung kantonaler Register nötig

Weniger umstritten sind dabei die weiteren Massnahmen in der Vorlage, die den Informationsaustausch zwischen den Behörden verbessern sollen. So sollen die Staatsanwaltschaft oder das Gericht künftig die Armee über Personen informieren, bei denen der Verdacht besteht, dass sie sich oder andere mit einer Feuerwaffe gefährden könnten. Dies soll den allfälligen Missbrauch von Militärwaffen verhindern.

Weiter sollen die berechtigten Büros künftig mit einer Abfrage sämtliche kantonale Waffenregister wie auch die Informationsplattform ARMADA des Bundesamtes für Polizei (fedpol) konsultieren können. Heute sind die kantonalen Waffenregister nicht elektronisch miteinander verbunden. Eine kantonale Behörde muss alle anderen kantonalen Behörden einzeln anfragen, ob eine Waffe bei ihnen registriert ist.

Knappes Ja in vorberatender Kommission

Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats (SiK) hat sich mit 13 zu 12 Stimmen dafür ausgesprochen, dass für alle noch nicht registrierten Feuerwaffen von Privatpersonen eine Anmeldepflicht vorzusehen ist. Allerdings schlägt sie vor, die Frist für die Nachregistrierung dieser Waffen auf vier Jahre zu verdoppeln.

Die Mehrheit der Kommission ist der Auffassung, dass damit namentlich die Sicherheit von Polizeibeamten verbessert werden könne. Zudem lasse sich diese Massnahme ohne unnötigen bürokratischen Aufwand umsetzen.

Die Minderheit bezweifelt hingegen, dass die Massnahme die erhoffte Sicherheitsverbesserung bringt. Sie vertritt ausserdem die Auffassung, dass die Nachregistrierung nicht zufriedenstellend umgesetzt werden könne.

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