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Session Neues Waldgesetz: Ausweitung der Kampfzone

Das Waldgesetz soll so ergänzt werden, dass der Bund künftig auch ausserhalb des Schutzwaldes Massnahmen gegen Umweltschäden ergreifen kann. Der Ständerat hat die nötigen Anpassungen gutgeheissen. Von neuen Erschliessungswegen für die Holzernte wollte er aber nichts wissen.

Der Ständerat hat sich mit nur einer Gegenstimme und einer Enthaltung dafür ausgesprochen, das Waldgesetz zu erneuern. Es ermöglicht Massnahmen des Bundes gegen Umweltschäden – auch ausserhalb bestehender Schutzwälder.

Die Richtung der Ergänzungen gibt die «Waldpolitik 2020» vor, die der Bundesrat 2011 genehmigt hat. Damit soll es künftig besser möglich sein, den Schweizer Wald an den Klimawandel anzupassen und ihn vor schädlichen Organismen, wie zum Beispiel dem eingeschleppten Asiatischen Laubholzbockkäfer, zu schützen.

Bisher konnte der Bund den Kantonen nur im Schutzwald Massnahmen gegen solche Schäden abgelten. Die vorliegende Änderung des Waldgesetzes sieht vor, dass er künftig auch Massnahmen in Nutzwäldern finanziell unterstützen kann. Auf Bundesebene ergeben sich daraus Mehrkosten von jährlich 20 Millionen Franken.

Bau von Windrädern wird erleichtert

Mit 34 zu 8 Stimmen sprach sich die kleine Kammer zudem dafür aus, das Waldgesetz um einen Artikel zur Bewilligung von Energieerzeugungs- sowie Energietransportanlagen zu ergänzen. Dadurch wird ein Anliegen des Kantons Bern zum Bau von Windenergieanlagen im Wald und am Waldrand erfüllt. Der Ständerat entschied folglich, der entsprechenden Standesinitiative nicht Folge zu leisten.

Auch die Verwertung von Schweizer Holz soll verbessert werden. Es weise «hervorragende Eigenschaften als Baustoff» auf und könne «energieintensive Baumaterialien wie Stahl oder Beton» ersetzen, argumentierte der Bundesrat. Er hat das bestehende Waldgesetz mit einem Abschnitt zur Holzförderung ergänzt.

Keine Subventionen für Zugangsstrassen

Nichts wissen wollte der Ständerat von einer finanziellen Unterstützung für Strassen, welche die Erschliessung von Nutzwäldern verbessern könnten. Dies sei Sache der Kantone, nicht des Bundes, lautete der Tenor. Die Gegner des Vorschlages der zuständigen Kommission strichen diesen mit 29 zu 12 Stimmen bei zwei Enthaltungen wieder aus dem Gesetz. Es geht nun in den Nationalrat.

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